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Justizirrtum: Angebliches Vergewaltigungsopfer muß hinter Gitter

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Justizirrtum: Angebliches Vergewaltigungsopfer muß hinter Gitter

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Justizirrtum
 

Angebliches Vergewaltigungsopfer muß hinter Gitter

Eine Lehrerin, die einen Kollegen durch eine vorgetäuschten Vergewaltigung 2001 ins Gefängnis brachte, wurde nun wegen Freiheitsberaubung verurteilt. Trotz massiver Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit sah das Gericht die Tat damals als erwiesen an.
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Heidi K. vor Gericht: Angebliches Vergewaltigungsopfer muß nun selbst ins Gefängnis Foto: picture alliance / dpa

DARMSTADT. Eine Lehrerin, die einen Kollegen durch eine vorgetäuschten Vergewaltigung ins Gefängnis brachte, wurde nun wegen Freiheitsberaubung zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Richterin entschuldigte sich bei der Familie des mittlerweile verstorbenen Opfers Horst Arnold. „Das erschreckende: Sie braucht kein Motiv, um einen anderen so zu beschuldigen. Es reicht schon eine geringe Verärgerung“, gibt die Bild-Zeitung die Urteilsbegründung wieder.

Die heute 48 Jahre alte Biologielehrerin Heidi K. hatte im September 2001 behauptet, ihr Arbeitskollege habe sie im Biologievorbereitungsraum bedrängt und anal vergewaltigt. Das Landgericht Darmstadt verurteilt den Biologen daraufhin wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung und Nötigung zu fünf Jahren Haft, die der Familienvater vollständig absitzen mußte. Dabei tauchten bereits unmittelbar nach der Tat massive Zweifel an der Glaubwürdigkeit des angeblichen Opfers auf.

Justizopfer stritt vergeblich um Wiedereinstellung

Erst der Berliner Anwalt Harmut Lierow, der auf den Fall aufmerksam wurde, konnte 2008 am Landgericht Kassel ein Wiederaufnahmeverfahren erreichen, welches 2011 mit einem spektakulären Freispruch wegen erwiesener Unschuld endete. Lierow konnte nachweisen, daß die Geschichte frei erfunden war. Das Justizopfer, das zuletzt auf Sozialhilfe angewiesen war, stritt allerdings vergeblich um eine Wiedereinstellung als Lehrer. Im Sommer 2012 erlag der 53 Jahre alte Arnold einem Herzanfall.

Heidi K., die sowohl von ehemaligen Kollegen als auch Lebenspartnern vor Gericht als Lügnerin beschrieben wurde, bestreitet die Vorwürfe. „Ich kann nur sagen, daß ich die Tat von damals immer noch genau vor Augen habe. Was mir hier vorgeworfen wird, stimmt nicht.“ Diesmal sah das Landgericht Darmstadt die Sache jedoch anders. „Sie will im Mittelpunkt stehen, braucht Aufmerksamkeit, hat Hang zum Drama, eine Ich-Zentriertheit und Mangel an Empathie.“ (FA)

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