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Nordrhein-Westfalen: Stadtverwaltung erlaubt islamischen Badeanzug

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Nordrhein-Westfalen
 

Stadtverwaltung erlaubt islamischen Badeanzug

Die Stadtverwaltung des Dortmunder Bezirks Scharnhorst hat den islamischen Frauenbadeanzug, den sogenannten „Burkini“, für Schülerinnen erlaubt. Vorangegangen war ein Protest zweier muslimischer Elternpaare. Kritiker befürchten hygienische Probleme.
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Frau mit Burkini: In Scharnhorst jetzt für Schülerinnen erlaubt Foto: Wikimedia/Giorgio Montersino mit CC-Lizenz https://tinyurl.com/5u69xl

DORTMUND. Die Stadtverwaltung des Dortmunder Bezirks Scharnhorst hat den islamischen Frauenbadeanzug, den sogenannten „Burkini“, für Schülerinnen erlaubt. Vorangegangen war ein Protest zweier muslimischer Elternpaare.

„Beim Schulschwimmen werden echte, enganliegende Burkinis aus Elastan erlaubt“, erläuterte der Sprecher des Badbetreibers, Manfred Lesinski, die neue Regelung. „Dazu muß allerdings eine Badekappe statt einer integrierten Kopfbedeckung getragen werden“, sagte er den Ruhr Nachrichten.

Lehrer sollen Hygiene kontrollieren

In den meisten deutschen Schwimmbädern ist der Burkini derzeit aus hygienischen Gründen verboten. Vor allem weil die Badaufsicht nicht kontrollieren kann, ob Schwimmerinnen unter dem Anzug noch Unterwäsche tragen, steht der Badeanzug in der Kritik, der weite Teile der Hautoberfläche verdeckt und auch im nassen Zustand nicht die Figur betont.

In Scharnhorst sollen nun Lehrkräfte in der Umkleide die Hygiene kontrollieren. Für den regulären Schwimmbetrieb bleibt der Burkini weiterhin verboten. (FA)

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