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Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe verhandelt im Juli über ESM-Klagen

Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe verhandelt im Juli über ESM-Klagen

Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe verhandelt im Juli über ESM-Klagen

Bundesverfassungsgericht
 

Karlsruhe verhandelt im Juli über ESM-Klagen

Das Bundesverfassungsgericht wird am 10. Juli in einer mündlichen Verhandlung über die Klagen gegen den ESM-Rettungsschirm beraten. Das teilte das Gericht am Montag mit. Geklagt haben unter anderem die Euro-Kritiker Wilhelm Hankel, Bruno Bandulet, Karl Albrecht Schachtschneider und Wilhelm Nölling.
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Wallasch, Medien, Gesicht

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Richterroben am Bundesverfassungsgericht Foto: Wikipedia/Evilboy mit CC-Lizenz https://bit.ly/iCOcyn

KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht wird am 10. Juli in einer mündlichen Verhandlung über die Klagen gegen den ESM-Rettungsschirm beraten. Dies teilte das Gericht am Montag mit.

Geklagt gegen den von Bundestag und Bundesrat am vergangenen Freitag beschlossenen permanenten Euro-Rettungsschirm haben unter anderem die Linksfraktion, der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler, das Bündnis „Mehr Demokratie“ um die frühere Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) sowie die Euro-Kritiker Wilhelm Hankel, Bruno Bandulet, Karl Albrecht Schachtschneider und Wilhelm Nölling.

Freie Wähler unterstützen Klage

Unterstützung erhalten sie dabei von den Freien Wählern, die am Montag in Berlin angekündigt haben, die Verfassungsbeschwerde der Kläger um Schachtscheider politisch zu unterstützen. Der ESM sei ein „Putsch gegen das Grundgesetz“, begründete Parteichef Hubert Aiwanger den Vorstoß. Mit der Klage könne eine „Europapolitik der Zentralisierung“ verhindert werden.

Er unterstrich dabei die Bedeutung eines „Europa der Regionen“. Politik müsse immer auch Realpolitik bleiben. Dies unterscheide die Freien Wähler von der Piratenpartei, in deren Fußstapfen Aiwanger treten will. Für den Fall einer Ablehnung der Klagen durch das Bundesverfassungsgericht forderte der Parteichef die Bundesregierung auf, die bestehenden Verträge nur noch zum Wohle der Bundesrepublik zu interpretieren. (krk/ho)

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