LEIPZIG. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Zuzug ausländischer Ehegatten nach Deutschland erleichtert. In seinem Urteil gab das Gericht der Ehefrau eines Deutschen mit afghanischen Wurzeln Recht, die bei der deutschen Botschaft in Kabul einen Antrag auf Familiennachzug gestellt hatte und ihre nicht vorhandenen Deutschkenntnisse damit entschuldigte, Analphabetin zu sein.
Die Botschaft hatte die Visumsaustellung mit Verweis auf die mangelnden Sprachkenntnisse verweigert. Während das Verwaltungsgericht Berlin die Position der Botschaft zunächst bestätigte, gab das Bundesverwaltungsgericht der Frau nun Recht. Zwar fordere der Gesetzgeber auch beim Nachzug zu einem deutschen Ehepartner grundsätzlich einfache Deutschkenntnisse.
Der besondere Schutz von Ehe und Familie im Grundgesetz verlange jedoch einen schonenden Ausgleich zwischen Integrationsanforderungen und der Ehesituation der Betroffenen, stellte das Gericht fest. Auch dürfe man keine unzumutbaren Bemühungen erwarten. Wenn das Erlernen der Sprache im Herkunftsland nicht möglich sei oder die Anstrengungen innerhalb eines Jahres nicht zum Erfolg führten, müsse trotzdem ein Einreisevisum erteilt werden. (tb)