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Zwickauer Terrorzelle: Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Zschäpe

Zwickauer Terrorzelle: Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Zschäpe

Zwickauer Terrorzelle: Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Zschäpe

Zwickauer Terrorzelle
 

Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Zschäpe

Im Fall der sogenannten Zwickauer Terrorzelle hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen Beate Zschäpe sowie weitere Beschuldigte erhoben. Die 37jährige sitzt seit rund einem Jahr in Köln in Untersuchungshaft. Ihr wird unter anderem die Bildung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen.
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KARLSRUHE. Im Fall der sogenannten Zwickauer Terrorzelle hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen Beate Zschäpe sowie weitere Beschuldigte vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München erhoben. Die 37jährige sitzt seit rund einem Jahr in Köln in Untersuchungshaft.

Der Zwickauer Terrorzelle werden zehn Morde, zwei Sprengstoffanschläge sowie mehrere Bankraube zur Last gelegt. Während sich die beiden mutmaßlichen Haupttäter Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos nach offiziellen Angaben im November vergangenen Jahres nach einem Bankraub in Eisenach das Leben nahmen, stellte sich Zschäpe der Polizei. Sie hat sich bislang jedoch nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Konkret wirft die Bundesanwaltschaft Zschäpe die Bildung einer terroristischen Vereinigung, Mittäterschaft an der Ermordung von neun türkisch- und griechischstämmigen Kleinunternehmern und einer deutschen Polizistin sowie der versuchten Ermordung ihres Kollegen und Beihilfe bei den beiden Sprengstoffanschlägen in Köln vor. Diese werden ebenfalls als Mordversuch gewertet.

Brandstiftung in Zwickau wird als Mordversuch gewertet

Zusätzlich legt sie ihr besonders schwere Brandstiftung zur Last. Zschäpe hatte nach dem Tod Böhnhardts und Mundlos’ im November 2011 die gemeinsame Wohnung in Zwickau in Brand gesetzt. Da dadurch auch eine Nachbarin und zwei Handwerker gefährdet wurden, wird auch diese Tat als Mordversuch gewertet. Darüber hinaus macht die Bundesanwaltschaft sie als Mittäterin für die Banküberfälle verantwortlich.

Neben Zschäpe erhob die Bundesanwaltschaft auch Anklage gegen Ralf W. und Carsten S. Beiden wird Beihilfe zu den neun Ceska-Morden vorgeworfen. Sie sollen die Tatwaffe beschafft haben.

André E. wirft die Karlsruher Behörde die Beteiligung an dem Sprengstoffanschlag in Köln 2004, die Unterstützung der Zwickauer Terrorzelle in zwei Fällen sowie Beihilfe an den Raubüberfällen vor. Holger G. soll die terroristische Vereinigung „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) in drei Fällen unterstützt haben.

Scharfe Kritik an Aktenvernichtung

Unterdessen ist im am Donnerstag im NSU-Untersuchungsausschuß des Bundestages die Vernichtung von Akten zum Rechtsextremismus durch den Berliner Verfassungsschutz auf scharfe Kritik gestoßen. Dies sei „höchst problematisch“, sagte der Obmann der FDP in dem Ausschuß, Hartfrid Wolff. Es könne seiner Ansicht nach entgegen der Beteuerungen der Behörde nicht ausgeschlossen werden, daß die Akten einen Bezug zum NSU gehabt hätten.

Am Dienstag war bekanntgeworden, daß Ende Juni Akten zum Rechtsextremismus aus dem Jahr 2009 vernichtet worden sind. Der Obmann der Grünen, Wolfgang Wieland, kritisierte, daß der Ausschuß nicht umgehend über die Aktenvernichtung informiert worden sei.

Am Donnerstag wurde bei der Sitzung des NSU-Untersuchungsausschusses zur Rolle des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) bei den Ermittlungen zur Zwickauer Terrorzelle zudem deutlich, daß sich der Dienst seinerzeit gezielt an der Suche nach den mutmaßlichen Terroristen Uwe Mundlos, Uwe Bönhardt und Beate Zschäpe beteiligt hatte.

MAD hatte Trio „sehr intensiv auf dem Radar“

So wurden nach dem Abtauchen des Trios im Frühjahr 1998 offenbar mehrfach Soldaten aus dem Umfeld der rechtsextremistischen Organisation „Thüringer Heimatschutz“ nach dem Aufenthaltsort der drei befragt. Die gezielten Befragungen des MAD blieben allerdings ergebnislos. Offenbar hätten eine oder mehrere Personen des militärischen Geheimdienstes das Trio nach ihrem Untertauchen im Jahr 1998 „sehr intensiv auf dem Radar“ gehabt, sagte der Unions-Obmann im Ausschuß, Clemens Binninger (CDU).

Der MAD war in den Blick des Ausschusses geraten, nachdem im September bekanntgeworden war, daß der Dienst den späteren mutmaßlichen Terroristen Uwe Mundlos 1995 während seiner Wehrdienstzeit verhört hatte, weil er durch rechtsextremistische Äußerungen aufgefallen war. Die Mitglieder des Ausschusses hatten hiervon und von der angelegten MAD-Akte über Mundlos erst durch eine Anfrage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (Grüne) erfahren.

Für Aufregung hatte zudem gesorgt, daß der militärische Geheimdienst offenbar vergeblich versucht hatte, Mundlos als V-Mann anzuwerben. Der damals für die Extremismusbekämpfung zuständige MAD-Abteilungsleiter, Dieter Huth, sagte am Donnerstag vor dem Ausschuß, die Frage an Mundlos nach einer Mitarbeit sei in solchen Fällen üblich gewesen und habe als Test gedient, ob der Betreffende nach seiner Dienstzeit als V-Mann für den Verfassungsschutz in Frage komme. (ms, krk)

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