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Justiz: Berliner U-Bahnschläger bleiben in Freiheit

Justiz: Berliner U-Bahnschläger bleiben in Freiheit

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Justiz
 

Berliner U-Bahnschläger bleiben in Freiheit

Die beiden kurdischen U-Bahnschläger, die im vergangenen September in Berlin den 23 Jahre alten Giuseppe M. überfielen und dessen Tod verursachten, sind zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das Opfer sei in einer Kurzschlußreaktion zu schnell gerannt, begründete der Vorsitzende Richter das milde Urteil.
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U-Bahnhof Kaiserdamm: Das Opfer ist zu schnell geflüchtet Foto: Wikimedia/Jcornelius

BERLIN. Die beiden kurdischen U-Bahnschläger, die im vergangenen September in Berlin den 23 Jahre alten Giuseppe M. überfielen und dessen Tod verursachten, sind zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Beide waren bereits wegen Körperverletzung und Raubdelikten bekannt. Damit blieb das Berliner Landgericht deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die viereinhalb Jahre Haft für den 21jährigen Haupttäter Ali Eren T. verlangt hatte.

Dieser hatte gemeinsam mit dem 22jährigen Baris B. auf dem U-Bahnhof Kaiserdamm den italienisch-bulgarischstämmigen Giuseppe M. und dessen Begleiter angegriffen. Bei der anschließenden Jagd auf Giuseppe M. rannte dieser vor Ali Eren T. auf die Straße vor dem U-Bahneingang, wo ihn ein Auto erfaßte und tödlich verletzte.

Opfer ist selbst Schuld

Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft konnte der Vorsitzende Richter Ralf Ehestädt keine Hetzjagd der polizeibekannten Schläger auf das Opfer erkennen. Stattdessen sei Giuseppe M. durch eine „Verkettung unglücklichster Umstände“ gestorben.

Das Opfer habe durch eine Kurzschlußreaktion den eigenen Tod herbeigeführt. „Es war eine Flucht Hals über Kopf. Wenn er etwas langsamer gelaufen wäre, wäre es nicht passiert“, begründete der Richter das milde Urteil nach einem Bericht der Nachrichtenagentur dpa.

Immer wieder Gewalt im Nahverkehr

Strafmildernd wertete er zudem, daß Ali T. während seiner Inhaftierung selbst Opfer eines Angriffes geworden sei. Damit habe er durch seine Tat selbst Nachteile erlitten, die beim Urteil berücksichtigt werden mußten, bestätigte ein Gerichtssprecher gegenüber der JUNGEN FREIHEIT.

Wegen Körperverletzung mit Todesfolge wurde der Haupttäter zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, sein Bekannter zu vier Monaten.

Eine Reihe von Überfällen in Berlin und anderen Großstädten hat immer wieder zu Diskussionen über die Sicherheit im öffentlichen Personennahverkehr gesorgt. (FA)

> Die Seite der Familie von Giuseppe M.

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