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Aufruf zur Sabotage: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen RAF-Terroristin Viett

Aufruf zur Sabotage: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen RAF-Terroristin Viett

Aufruf zur Sabotage: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen RAF-Terroristin Viett

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Aufruf zur Sabotage
 

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen RAF-Terroristin Viett

Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die ehemalige RAF-Terroristin Inge Viett wegen ihrer Äußerungen während der Rosa-Luxemburg-Konferenz. „Wir prüfen derzeit, ob ein Anfangsverdacht wegen der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten vorliegt“, sagte Behörden-Sprecher Martin Steltner der JUNGEN FREIHEIT.
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Die ehemalige RAF-Terroristin Inge Viett…
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…während der Rosa-Luxemburg-Konferenz in Berlin Fotos: JF

BERLIN. Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die ehemalige RAF-Terroristin Inge Viett wegen ihrer Äußerungen während der Rosa-Luxemburg-Konferenz. „Wir prüfen derzeit, ob ein Anfangsverdacht wegen der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten vorliegt“, sagte der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, der JUNGEN FREIHEIT.

Viett hatte am Sonnabend bei einer Podiumsdiskussion während der Rosa-Luxemburg-Konferenz im Berliner Veranstaltungszentrum Urania unter anderem gesagt: „Das kapitalistische Gewaltmonopol zerfällt nicht einfach. Eine revolutionäre Organisation kann die bürgerliche Rechtsordnung nur als taktischen Bezug begreifen, aber nicht als naturgegeben unveränderlichen.

„Bundeswehr-Ausrüstung abfackeln“ als „legitime Aktion“

Jede Rechtsordnung ist temporär. Sie ist historisch. Konkret heißt das zum Beispiel, wenn Deutschland Krieg führt und als Anti-Kriegsaktion Bundeswehr-Ausrüstung abgefackelt wird, dann ist das eine legitime Aktion, wie auch Sabotage im Betrieb an Rüstungsgütern. Auch wilde Streikaktionen, Betriebs- oder Hausbesetzungen, militante antifaschistische Aktionen, Gegenwehr bei Polizeiattacken etc.“

Viett, die unter anderem wegen versuchter Tötung verurteilt wurde, droht im Fall einer Anklage eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. (krk)

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