BERLIN. Der Bundestages hat den Weg für eine Anhebung der Abgeordnetenentschädigung frei gemacht. Ab 1. Januar 2012 sollen Abgeordnete 7.960 Euro und damit 292 mehr als bisher erhalten. Am 1. Januar 2013 steigt die Grunddiät abermals um 292 Euro auf 8.252 Euro. Nur die Linkspartei stimmte gegen den Antrag zur Änderung des Parteien- und Abgeordnetengesetzes.
Die übrigen vier Fraktionen betonten, daß die Abgeordneten wiederholt auf eine Erhöhung der Diäten verzichtet hätten und man sich lediglich an den gesetzlich vorgeschriebenen Bezugsgrößen (Gehälter von Bundesrichtern, Bürgermeistern) orientiere. Es sei geplant, eine Kommission einzusetzen, die eine Empfehlung für ein Verfahren unterbreiten soll, wie die Politikergehälter in Zukunft angehoben werden sollen. Diese Kommission soll bis zum Ende der Legislaturperiode Ergebnisse vorlegen.
Gleichzeitig wurde auch die Obergrenze der Parteienfinanzierung angehoben. Bislang erhalten alle Parteien zusammen staatliche Zuschüsse in Höhe von 133 Millionen Euro pro Jahr. Dieser Betrag steigt nun auf 141,9 Millionen Euro im laufenden Jahr und für das Jahr 2012 auf 150,8 Millionen Euro. Auch in den Jahren danach soll die Obergrenze für die Parteienfinanzierung regelmäßig heraufgesetzt werden. (rg)
Die Fraktionen und ihre illegale Beute – aus dem Sumpf der deutschen Politikfinanzierung