DRESDEN. Die Grünenfraktion im Sächsischen Landtag will rund 220.000 afrikanische Bürgerkriegsflüchtlinge in Deutschland ansiedeln. In einem Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, sich im Bundesrat für einen entsprechenden Gesetzesentwurf einzusetzen.
„Sorge bereitet besonders die aktuelle Situation der in Libyen gestrandeten Transitflüchtlinge aus Staaten wie Somalia, Eritrea, Sudan und Äthiopien“, beklagen die Antragsteller. Deutschland solle sich daher per Quote verpflichten, eine bestimmte Anzahl an Flüchtlingen dauerhaft aufzunehmen und deutschlandweit zu verteilen.
Voller Anspruch auf Sozialleistungen
„Die Entscheidung zur Aufnahme von Flüchtlingen muß dabei unabhängig von vorhandenen Sprachkenntnissen, Gesundheitszustand, beruflichen Fähigkeiten oder politischen Orientierungen erfolgen“, heißt es in dem Text weiter. Es sei mit den Kommunen „vorab zu klären, wie viele Menschen, die zum Teil Traumatisierungserfahrungen gemacht haben, dezentral untergebracht und angemessen medizinisch und sozial versorgt werden können“.
Deutschland müsse den Flüchtlingen „schnellstmöglich eine soziale Inklusion“ ermöglichen. „Daher gehören eine Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis mit unbeschränkten Arbeitsmarktzugang und vollem Anspruch auf Integrations- und Sozialleistungen zu den strukturellen Voraussetzungen“. Auch eine „zügige Anerkennung im Herkunftsland erworbener Berufsabschlüsse und Qualifikationen“ gehöre dazu.
Ein Klima des Willkommenseins schaffen
Um Vorbehalte „der Aufnahmegesellschaft“ gegen das Ansiedlungsprogramm zu bekämpfen, sollten Maßnahmen ergriffen werden, die „ein Klima des ‘Willkommenseins’ schaffen“. Denn Integrationshemmnisse seien: „Diskriminierung und ablehnende Einstellung gegenüber Ausländern in der Aufnahmegesellschaft, fehlendes Verständnis für die spezielle Lage von Flüchtlingen, eingeschränkter Zugang zu Rechten und Ressourcen.“
Mit dem geforderten Ansiedlungsprogramm werde „eine wirtschaftliche Unabhängigkeit zügig erreicht“, von denen langfristig auch die Gesellschaft profitiere: „Ausgaben für Aufnahme, Versorgung und Eingliederung fließen also bei gelungener Ankunft und Eingliederung in Form von Steuern, Sozialabgaben, Know-how etc. wie andere Vorschüsse (…) zurück“, schwärmen die Autoren. (FA)