WIEN. Die österreichische Islamkritikerin Elisabeth Sabaditsch-Wolff muß wegen der Kritik am Propheten Mohammed eine Geldstrafe von 480 Euro zahlen. Dies entschied das Oberlandesgericht Wien am Dienstag und bestätigte damit ein früheres Urteil des Straflandesgerichtes. Nach Angaben der Richter habe sich Sabaditsch-Wolff der„Herabwürdigung religiöser Lehren“ schuldig gemacht, berichtet die Nachrichtenagentur APA.
Die Islamkritikerin hatte auf einem FPÖ-Jungwählerseminar gesagt, der islamische Religionsstifter habe einen „relativ großen Frauenverschleiß“ gehabt. Mit Blick islamische Überlieferungen, nach denen Mohammeds dritte Frau beim Vollzug der Ehe erst neun Jahre alt gewesen sein soll, deutete sie an, der muslimische Prophet habe „gerne mit Kindern ein bißchen was“ gehabt.
Der Vorsitzende Richter Leo Levnaic-Iwanski berief sich in der Urteilsbegründung unter anderem auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, wonach das Grundrecht auf Meinungsfreiheit an die Pflicht gebunden sei, andere nicht grundlos zu beleidigen. Zwar könne isoliert behauptet werden, Mohammed habe „Sex mit einem Kind“ gehabt, durch die „Verbrämung der Aussage“ habe Sabaditsch-Wolff den islamischen Religionsstifter und dessen Anhänger jedoch verspottet.
Keine Volksverhetzung
Den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf der „Verhetzung“ sah das Gericht nicht bestätigt. Die Aussage, der Islam wäre „feindselig und böse“, sei noch vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt, entschieden die Richter. In einer ersten Reaktion bezeichnete die Angeklagte das Urteil als „schwarzen Tag für Österreich“ und kündigte an, die 480 Euro nicht zahlen zu wollen.
Bereits im Jahr 2009 war die FPÖ-Abgeordnete Susanne Winter zu einer dreimonatigen Bewährung und einer Geldstrafe von 24.000 Euro verurteilt worden, nachdem sie gesagt hatte, Mohammed sei ein Kinderschänder gewesen. (ho)