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Euro-Krise: Gauweiler: Wulff soll Rettungsschirmgesetz nicht unterschreiben

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Euro-Krise
 

Gauweiler: Wulff soll Rettungsschirmgesetz nicht unterschreiben

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler hat Bundespräsident Christian Wulff aufgefordert, das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Ausweitung des Euro-Rettungsfonds nicht zu unterschreiben. Gegen dieses bestünden schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken.
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Peter Gauweiler: Der CSU-Politiker appelliert an Bundespräsident Wulff, das Euro-Rettungsschirmgestz nicht zu unterschreiben Foto: Privat

BERLIN. Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler hat Bundespräsident Christian Wulff aufgefordert, das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Ausweitung des Euro-Rettungsfonds nicht zu unterschreiben. Gegen dieses bestünden schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken, schreiben Gauweiler und der Freiburger Verfassungsrechtler Dietrich Murswiek in einem zwölfseitigen Brief an Wulff: „Da das Gesetz in aller Eile verabschiedet und in Kraft gesetzt werden soll, möchten wir Sie bereits jetzt auf unsere Bedenken aufmerksam machen, um Sie in der Wahrnehmung Ihres Prüfungsrechts zu unterstützen.“

Gauweiler und Murswiek führen unter anderem an, daß die deutschen Gewährleistungen mit der geplanten Erhöhung auf über 253 Milliarden Euro fast dem gesamten Volumen des Bundeshaushalts 2011 entsprechen. Dieser betrage 305,8 Milliarden Euro, von denen aber 48,4 Milliarden Euro durch Kredite finanziert würden. Diese abgezogen, belaufe sich das Haushaltsvolumen nur auf 257,4 Milliarden Euro.

Deutscher Haftungsanteil beträgt 665 Milliarden Euro

Zusammen mit Zinsen und anderen Risiken ergebe der deutsche Haftungsanteil an allen Rettungsaktionen „eine Summe in Höhe von gigantischen 665 Milliarden Euro“ und betrage damit bereits mehr als das Doppelte des Bundeshaushalts.

Außerdem verstoße das Gesetz nach Ansicht der beiden unter anderem gegen das in der europäischen Wirtschaftsverfassung festgelegte „Bail-out-Verbot“ sowie gegen das Bestimmtheits- und das Transparenzgebot. Letzteres sehe vor, daß die Allgemeinheit durch die öffentlichen Debatten im Parlament und durch die Verkündung eines beschlossenen Gesetzes im Gesetzblatt über den Verlauf der politischen Entscheidungsbildung informiert werde. Beides sei für den demokratischen Meinungsbildungsprozeß bestimmend.

Nur wenn die Bürger wüßten, was die Staatsorgane in wesentlichen Fragen beschließen, „insbesondere für welche Zwecke sie Steuergelder ausgeben oder aufs  Spiel setzen und in welcher Höhe“, könne der Bürger mit seiner Wählerstimme auf das Verhalten der Politiker reagieren. „Das Wahlrecht wird seines Sinnes entleert, wenn das Parlament über Hunderte von Milliarden Euro Risiken für den Haushalt eingehen kann, ohne daß sich dem betreffenden Gesetz diese Größenordnung auch nur annähernd entnehmen“ lasse, kritisieren Gauweiler und Murswiek.

Gauweiler hat gute Chancen, CSU-Vize zu werden

Gauweiler hatte bereits gegen das erste Hilfspaket für Griechenland vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt und bei der Abstimmung vergangene Woche im Bundestag gegen die Ausweitung des Euro-Rettungsschirms gestimmt.

Gauweiler kandidiert auf dem am heutigen Freitag in Nürnberg beginnenden CSU-Parteitag für einen der vier Stellvertreterposten von CSU-Chef Horst Seehofer. Ihm werden gute Chancen eingeräumt. (krk)

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