DARMSTADT. Hessen darf eine Lehrerin wegen ihrer angeblich rechten Gesinnung auf einer „schwarzen Liste“ für ungeeignete Lehrkräfte führen. Dies hat das Verwaltungsgericht Darmstadt entschieden. Zuvor war der Pädagogin bereits wegen „berechtigter Zweifel an der Verfassungstreue“ fristlos gekündigt worden.
Der Frau wird zur Last gelegt, jahrelang für die rechtskonservativen Republikaner Kreisabgeordnete in Schwalm-Eder gewesen zu sein. Bereits diese Umstände hätten Zweifel an ihrer Verfassungstreue entstehen lassen, so die Richter. 2006 trat sie aus der Partei aus und schloß sich dem Rechtsbündnis „Pro Schwalm-Eder“ an, dem auch aktive Mitglieder der NPD angehören.
Angebliche Indizien für eine Verfassungsfeindlichkeit
Damit liegen für das Gericht hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, daß sich die Frau nicht zu der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekenne. Der Lehrerin sei daher eine Einschränkung der Berufswahl zuzumuten, da die Gefahr bestehe, daß sie die Erziehung der ihr anvertrauten Kinder zu verfassungsfeindlicher Einflußnahme mißbrauchen könnte.
Das Hessische Kultusministerium führt seit 2008 eine Liste mit Pädagogen, die es als für den Unterricht ungeeignet einstuft. Als die Lehrerin über den Eintrag informiert wurde, klagte sie auf Löschung ihres Namens, was das Verwaltungsgericht Darmstadt nun zurückwies. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (FA)