SPEYER. Der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim hat beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die Europawahl 2009 eingelegt.
Zur Begründung sagte er, daß die Fünfprozenthürde und die starren Listen verfassungswidrig seien. Seiner Wahlanfechtung sind 530 Bürger, darunter 30 weitere deutsche Staatsrechtslehrer, beigetreten.
Die Fünfprozenthürde habe dazu geführt, daß 2,8 Millionen deutsche Wählerstimmen bei der Wahl zum Europäischen Parlament unter den Tisch gefallen sind. „Sie kommen sogar anderen Parteien zugute, die die Wähler möglicherweise zutiefst ablehnen. Die Folge ist eine krasse Ungleichbehandlung der Stimmen“, äußerte von Arnim gegenüber der JUNGEN FREIHEIT.
Im Hinblick auf die Wähler, Kandidaten und Parteien anderer Mitgliedstaaten ergäben sich ohnehin Ungleichgewichte, weil Wähler kleiner Staaten ein sehr viel größeres Stimmgewicht haben als Wähler großer Staaten.
Fünfprozenthürde im EU-Parlament unnütz
Eine Rechtfertigung für die Fünfprozenthürde sieht von Arnim auf EU-Ebene nicht, da dort keine Regierung vom Parlament gewählt werde. Bei den Bundestags- und Landtagswahlen soll die Fünfprozenthürde einer Parteienzersplitterung vorbeugen und die Regierungsbildung erleichtern. Im Kommunalwahlrecht haben die deutschen Verfassungsgerichte die Klausel bereits überall für verfassungswidrig erklärt, seitdem die Bürgermeister in den Gemeinden direkt vom Volk gewählt werden.
Der Speyerer Jurist greift auch die Wahl über starre Listen an. Diese begünstigten „die Abgehobenheit der politischen Klasse“, weil die Bürger ihre Repräsentanten nicht auswählen könnten. Vielmehr stünden „regelmäßig bis zu zwei Drittel der 99 Abgeordneten, die Deutschland nach Brüssel schickt, schon vor der Wahl namentlich fest“. Zwar hat Karlsruhe die starren Listen 1957 und die Sperrklausel bei der EU-Wahl 1979 für verfassungsmäßig erklärt, inzwischen hätten die Verfassungsrichter aber ihre „Beurteilungsmaßstäbe massiv verschärft“, sagte von Arnim. (cs)