POTSDAM. Brandenburg hat die Vergabe von Auto-Kennzeichen mit bestimmten Zahlenkombinationen verboten, weil diese wegen „Nazisymbolik“ unter Rechtsextremisten beliebt sein könnten.
Wie aus einer Antwort der rot-roten Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Axel Vogel (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) hervorgeht, untersagte das zuständige Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft im Juni die Zahlenkombinationen „8888, 1888, 8818, 888 und 188“.
Damit verfüge das Land Brandenburg laut der Behörde über die „bundesweit schärfsten Regelungen für die Sperrung von Buchstaben- und Kennzeichenkombinationen mit Nazisymbolik.“
Hintergrund soll die Verwendung der Zahlenkombinationen durch Rechtsextremisten sein. Da die 1 für den ersten Buchstaben im Alphabet, dem A, stehen soll und die 8 dementsprechend für H, könnte deren Kombination unter anderem als Code für „Adolf Hitler“ oder „Heil Hitler“ dienen.
Kfz-Zulassungsbehörden werden über „NS-Symbolik“ instruiert
Bereits Ende 2009 war die Neuvergabe von Auto-Kennzeichen mit der Endung „88“ sowie „AH 18“ und „HH 18“ per Erlaß untersagt worden. Die Buchstabenkombinationen „SS, SA, HJ, NS und KZ“ auf Nummernschildern sind seit 1992 gesperrt.
Nach Auskunft der Landesregierung hätten Vertreter des Verfassungsschutzes und des Aktionsbündnisses gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit bereits vier Kfz-Zulassungsbehörden über die politische Bedeutung bestimmter Buchstaben informiert. Weitere Informationsveranstaltungen für Behördenmitarbeiter seien geplant.
Erst Mitte August war bekanntgeworden, daß auch in Bayern die Ausgabe bestimmter Nummernschildern mit der gleichen Begründung untersagt worden war. (cs)