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Sachsen: Landesbischof fordert würdiges Gedenken an Bombenopfer von Dresden

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Landesbischof fordert würdiges Gedenken an Bombenopfer von Dresden

Sachsens Landesbischof Jochen Bohl hat vor einer von rechten und linken Extremisten betriebenen Vereinnahmung des Gedenkens an die Zerstörung Dresdens im Zweiten Weltkrieg gewarnt.
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Landesbischof Jochen Bohl: gegen „jede Form der ideologischen Vereinnahmung“ Foto: Ev.-luth. Landeskirche Sachsen

DRESDEN. Der sächsische Landesbischof Jochen Bohl hat vor einer „Verfälschung des Gedenkens“ an die Zerstörung Dresdens im Zweiten Weltkrieg gewarnt. Der evangelische Theologe kritisierte in diesem Zusammenhang „jede Form der ideologischen Vereinnahmung“.

Eine solche finde seiner Meinung nach nicht nur bei Rechtsextremisten statt. Bohl sagte, er beobachte „mit großer Sorge“ auch ein „offensichtliches Erstarken des Linksextremismus“.

Hintergrund der Aussagen des Landesbischofs ist die Durchsuchung linker Einrichtungen durch die Polizei in Dresden und Berlin. Die Beamten hatten dabei unter anderem Plakate beschlagnahmt, in denen zur „Blockade“ einer Demonstration der NPD-nahen Jungen Landsmannschaft Ostdeutschlands (JLO) am 13. Februar in Dresden aufgerufen wird.

„Jetzt erst recht“

In den vergangenen Jahren waren Linksextreme mehrfach gegen die Demonstrationen der JLO sowie gegen die eingesetzten Polizeikräfte gewaltsam vorgegangen. Nach den Durchsuchungen haben verschiedene Initiativen und Gruppen aus der „Antifa“-Szene unter dem Motto „Jetzt erst recht“ für die Blockade in Dreden mobilisiert.

Unterdessen hat am Mittwoch der sächsische Landtag mit der Mehrheit der CDU/FDP-Koalition ein neues Versammlungsgesetz verabschiedet, mit dem Aufmärsche von politischen Extremisten leichter untersagt werden können.

Zukünftig sei es für die Behörden möglich, Aufzüge zu verbieten oder einzuschränken, wenn sie an historischen Orten stattfinden, die Bezug zu Opfern nationalsozialistischer oder kommunistischer Gewaltherrschaft haben und so die Würde der Opfer beeinträchtigt würde.

„Würdevolles Gedenken ermöglichen“

Ausdrücklich werden im Gesetz die Dresdner Frauenkirche, Teile der Dresdner Altstadt sowie das Leipziger Völkerschlachtdenkmal als solche Orte genannt. Die Opposition aus Linkspartei, SPD und Grünen sieht allerdings durch das neue Versammlungsgesetz die Grundrechte der Bürger gefährdet und kündigte rechtliche Schritte dagegen an. Die NPD verurteilte das Gesetz als einseitige „Lex 13. Februar“.

Die Befürworter aus den Reihen der schwarz-gelben Koalition argumentierten, zum diesjährigen 65. Jahrestag der Zerstörung Dresdens am 13. Februar solle unter anderem mit Hilfe dieser neuen Rechtsgrundlage „ein würdevolles Gedenken möglich sein“. (vo)

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