BERLIN. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat offenbar deutsche Finanzhilfen für Griechenland bislang vor allem deshalb abgelehnt, weil sie Verfassungsbeschwerden gegen eine solche Entscheidung fürchtet. Wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet, hätten Prüfungen der Ministerien für Justiz und Inneres ergeben, daß das Klagerisiko als „sehr hoch“ einzuschätzen sei.
Nach EU-Regelungen dürften weder die Union noch einzelne Mitgliedsstaaten finanzielle Verbindlichkeiten für ein Partnerland übernehmen. Ausnahmen gebe es nur im Katastrophenfall, der bei Griechenland jedoch nicht gegeben sei. Laut dpa verwiesen die Prüfungen der Ministerien in diesem Zusammenhang auch auf die Verfassungsklagen gegen den EU-Reformvertrag, wie die des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler.
Die Deutschen Konservativen hatten bereits Anfang März eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt für den Fall, daß Deutschland sich zu Direkthilfen für Griechenland verpflichte. Sollte die Bundesregierung finanzielle Unterstützung zusagen, wolle man in Karlsruhe wegen Verstoßes gegen den Maastrichter Vertrag klagen, hieß es in einer Mitteilung. (krk)