LEIPZIG. Das Bundesverwaltungsgericht soll entscheiden, ob der Verfassungsschutz ein auf öffentlich zugänglichem Material basierendes Dossier über den Linkspartei-Politiker Bodo Ramelow anlegen darf.
Medienberichten zufolge ist mit dem Beginn der Verhandlung über den Fall des Fraktionsvorsitzenden im Thüringer Landtag „in einigen Monaten“ zu rechnen. Wie es heißt, sei es das erste Mal, daß die Leipziger Richter über die Beobachtung von Bundes- oder Landtagsabgeordneten zu entscheiden haben.
Das Verwaltungsgericht Köln hatte im Januar 2008 entschieden, daß diese Beobachtung des Politikers rechtswidrig sei. Gegenstand dieses Urteils war jedoch nicht die Frage, ob Politiker schon wegen ihres Abgeordnetenstatus´ grundsätzlich nicht vom Verfassungsschutz beobachtet werden dürfen beziehungsweise ob die Linkspartei als solche beobachtet werden darf. (vo)