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Versorgungsrecht: Bundesregierung weicht Stellenwert der Ehe weiter auf

Versorgungsrecht: Bundesregierung weicht Stellenwert der Ehe weiter auf

Versorgungsrecht: Bundesregierung weicht Stellenwert der Ehe weiter auf

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Versorgungsrecht
 

Bundesregierung weicht Stellenwert der Ehe weiter auf

Einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zufolge sollen auch gleichgeschlechtliche Paare künftig von Familienzuschlägen und Beihilfen für die private Krankenversicherung profitieren.
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Regenbogenschirm: Beihilfe auch für Homo-Paare Foto: Pixelio/knipseline

BERLIN. Die Bundesregierung plant offenbar, die im Grundgesetz festgeschriebene Privilegierung der Ehe weiter aufzuweichen.

Einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge hat Bundesinnenminister Thomas de Mazière am Mittwoch dem Kabinett einen Gesetzentwurf vorgelegt, demzufolge homosexuelle Partner in eingetragenen Lebensgemeinschaften künftig auch Familienzuschläge und Beihilfen bei der privaten Krankenkasse bekommen sollen, die bisher Verheirateten vorbehalten waren.

Drängen der FDP

Außerdem sei vorgesehen, die Hinterbliebenenversorgung der Bundeswehr künftig bei gleichgeschlechtlichen Paaren anzuwenden. In dem Bericht heißt es, die Union habe dabei dem Drängen der FDP nachgegeben.

Im vergangenen Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Ungleichbehandlung von Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern hinsichtlich des Anspruchs auf die Hinterbliebenenversorgung des öffentlichen Dienstes für verfassungswidrig erklärt. Eine Gleichstellung von Homo-Partnerschaften mit der Ehe ist auch bei der Erbschaftssteuer geplant. (vo)

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