MINDEN. Der Bau eines Minaretts neben einer Moschee in Bielefeld verstößt nicht gegen die Rechte der angrenzenden Nachbarn. Dies hat das Verwaltungsgericht Minden am Donnerstag entschieden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Vor sechs Jahren hatte die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (Ditib) eine große Moschee im Stadtteil Brackwede errichten lassen. Ende 2008 beantragte die vom türkischen Staat kontrollierte Einrichtung zusätzlich die Genehmigung für die Errichtung eines Minaretts.
Auflagen ignoriert
Die Stadtverwaltung erlaubte dies unter der Auflage, daß Gebetsaufrufe und der Einbau einer Lautsprecheranlage nicht zulässig seien. Das Gericht Minden sah dies als ausschlaggebend zur Abweisung der Klage an, da das Minarett „nicht rücksichtslos“ gegenüber den klagenden Nachbarn sei.
Allerdings sind in der Vergangenheit Fälle aufgetreten, in dem von seiten der Moscheebetreiber die Auflagen ignoriert wurden. So wurde in einer Ditib-Moschee in Rheinfelden eine Lautsprecheranlage installiert, obwohl hier mit der Gemeinde zuvor vereinbart worden war, keinen elektronisch verstärkten, mohammedanischen Gebetsruf erklingen zu lassen. (FA)