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„Zeitungszeugen“ siegen vor Gericht

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Ausgabe der Zeitungszeugen Foto: Zeitungszeugen

MÜNCHEN. Die Beschlagnahmung der Zeitschrift „Zeitungszeugen“ durch den bayerischen Staat war rechtswidrig. Dies entschied das Münchner Landgericht.

Der Nachdruck historischer Zeitungen aus der NS-Zeit sorgte für eine kontroverse Debatte. Auf das Verbot der bayerischen Landesregierung antworteten namhafte Wissenschaftler mit einem Appell für die wissenschaftliche Freiheit und gegen eine „Mystifizierung und Überhöhung der NS-Propaganda“.

Auch das Gericht stellte in seiner Urteilsbegründung fest, daß der „durchschnittlich gebildete und geschichtlich interessierte Bürger sich in der gebotenen Distanz weiterbildet.“ Einen ersten Teilerfolg erzielte der britische Herausgeber des Magazins, Peter McGee, bereits im vergangenen Monat. In einem anderen Verfahren wurde vom Landgericht die rechtliche Grundlage des Verbotes stark kritisiert. Das Land Bayern hatte sein Verbot mit urheberrechtlichen Überlegungen begründet. Die aktuelle Ausgabe von „Zeitungszeugen“ ist jetzt auch in Österreich erhältlich.

„Unsere Absicht ist es, unseren Lesern die Möglichkeit zu geben sich durch das kommentierte Studium historischer Originaldokumente ein eigenes Urteil zu bilden. Das heutige Urteil verstehe ich daher vor allem als Plädoyer für einen offenen gesellschaftlichen Diskurs über dieses schwierige Kapitel der Deutschen Geschichte“, zeigte sich McGee erfreut über die Entscheidung des Landgerichts. (FA)

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