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Enteignungen: Wulff fordert „Rechtsfrieden für Bodenreformopfer“

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Enteignungen: Wulff fordert „Rechtsfrieden für Bodenreformopfer“

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Enteignungen
 

Wulff fordert „Rechtsfrieden für Bodenreformopfer“

Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff hat von der Bundesregierung „ein kleines Stück Rechtsfrieden“ für die Opfer der sogenannten „Bodenreform“ von 1945 bis 1949 gefordert.
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Feld, Weg und Wald: Enteignungen „größtes Verbrechen der Nachkriegsgeschichte“ Foto: Pixelio/Huber

HANNOVER. Der niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) hat die Bundesregierung aufgefordert, für die Opfer der sogenannten „Bodenreform“  von 1945 bis 1949 in der Sowjetischen Besatzungszone „ein kleines Stück Rechtsfrieden zu erreichen“.

Wie die FAZ berichtet, habe Wulff in einem Brief an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) vom 16. Dezember darauf hingewiesen, daß er „bei den Betroffenen ganz persönlich im Wort“ stehe und ihm dieses Thema „außerordentlich wichtig“ sei.

Der CDU-Politiker hatte schon 1998 gefordert, die Kaufverträge zugunsten der Enteigneten zu korrigieren. Wulff, damals noch Oppositionsführer in Niedersachsen, nannte damals die mit der Bodenreform verbundenen Zwangsenteignungen „das größte Verbrechen der Nachkriegsgeschichte im Eigentumsbereich“.

Alteigentümer fordern Änderung der Verkaufspraxis

Früherer Staatsbesitz der DDR, der jetzt Staatsbesitz der Bundesrepublik ist, dürfe nicht weiterhin den alten Eigentümern vorenthalten bleiben, bekräftigte Wulff vor über zehn Jahren gegenüber der Berliner Zeitung. Seine Äußerungen sorgten seinerzeit für Unmut unter Wulffs mitteldeutschen Parteifreunden, die an den Ergebnissen der „Bodenreform“ festhalten wollten.

Die Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen, größte Organisation der Alteigentümer und Lobbyorganisation für eine Restitution oder Entschädigung der Enteignungsopfer, fordert dagegen, die Verkaufspraxis der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) zu ändern.

Koalition läßt prüfen

Die bundeseigene BVVG verwaltet seit 1992 in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ehemals „volkseigene“ land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen.

Im Koalitionsvertrag von Union und FDP ist vereinbart worden, eine entsprechende Arbeitsgruppe zu bilden. Sie soll prüfen, ob Grundstücke, die sich im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, den von der Enteignung Betroffenen zum bevorzugten Erwerb angeboten werden können. (vo)

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