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Verfassungsänderung: Schutz Homosexueller soll ins Grundgesetz

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Verfassungsänderung
 

Schutz Homosexueller soll ins Grundgesetz

Hamburg setzt sich dafür ein, den Schutz Homosexueller vor Diskriminierung ins Grundgesetz aufzunehmen. Auf eine entsprechende Bundesratsinitiative einigten sich CDU und Grüne mit der SPD.
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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Foto: Pixelio/Daniel Gast

HAMBURG. Die Hamburger Bürgerschaft setzt sich dafür ein, den Schutz Homosexueller vor Diskriminierung im Grundgesetz zu verankern. Sowohl die Regierungsparteien CDU und Grüne als auch die oppositionellen Sozialdemokraten haben angekündigt, einem solchen Antrag zuzustimmen.

Auf Initiative der Hansestadt soll dann im Bundesrat eine Änderung des Grundgesetzes beantragt werden. Geplant ist, Artikel 3 GG mit einem entsprechenden Passus zu ergänzen, der auf die „sexuelle Identität“ Bezug nimmt.

Erstmals unionsgeführtes Land für Diskriminierungsverbot

In der bisher gültigen Version heißt es darin: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Der jugend- und sozialpolitische Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion, Roland Heintze, sagte laut der Nachrichtenagentur AP, Hamburg sei damit „das erste unionsgeführte Bundesland, das sich für ein Diskriminierungsverbot im Grundgesetz einsetzt“.

Zur Begründung dieser Initiative führen die mitregierenden Grünen an, es habe sich in der Vergangenheit gezeigt, daß „gleiche Rechte für Homosexuelle durch das Grundgesetz nur unzureichend garantiert sind“.  (vo)

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