KÖLN. Die Republikaner dürfen nicht mit der Figur Horst Schlämmer des Komikers Harpe Kerkeling für sich werben. Das Landgericht Köln untersagte der Partei am Montag per einstweiliger Verfügung, sich in ihrem Werbefilm zur Bundestagswahl auf den fiktiven Kanzlerkandidaten Horst Schlämmer zu beziehen. Dies gab Kerkelings Anwalt Harro van Have gegenüber der Nachrichtenagentur dpa bekannt.
In dem knapp zweiminütigen Streifen heißt es am Ende: „Wählen Sie die Republikaner. Frei nach Horst Schlämmer: Schlechter als die anderen sind wir auch nicht!“
Der Bundesvorsitzende der Republikaner, Rolf Schlierer, riet Kerkeling, es sich gut zu überlegen, „ob der von ihm beschrittene Weg nicht kontraproduktiv ist“. Derlei Humorlosigkeit passe nicht zu seiner sonst so souveränen Art. (krk)