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NPD muß 2,5 Millionen Euro Strafe zahlen

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Der NPD drohen Forderungen in Millionenhöhe Foto: Pixelio/ Geralt

BERLIN. Die NPD muß über 2,5 Millionen Euro an die Bundestagsverwaltung zahlen.  Im Rechenschaftsbericht der Partei aus dem Jahr 2007 seien „staatliche Mittel falsch ausgewiesen“ und der „Vorjahresanschluß im Hinblick auf die Entwicklung des Parteivermögens fehlerhaft“ gewesen, teilte die Pressestelle des Bundestages mit.

Laut Parteiengesetz besteht eine solche finanzielle Sanktion aus dem „Zweifachen des den unrichtigen Angaben entsprechenden Betrages“. Die Parlamentsverwaltung monierte außerdem, es hätten „notwendige Erläuterungen sonstiger Einnahmen“ der Partei gefehlt. Von der NPD wird darüber hinaus die „unverzügliche Berichtigung“ ihrer fehlerhaften Bilanzen gefordert.

Verhandlung vor Berliner Verwaltungsgericht

Bereits im Februar dieses Jahres mußte die Rechtsaußen-Partei über 300.000 Euro an den Staat zurückzahlen. Dieser Betrag wird mit der aktuell errechneten Strafzahlung verrechnet. Die restlichen gut 2,2 Millionen Euro sind laut Bundestag am 1. Mai fällig. Ein Stundungs- und Tilgungsplan sei „auf Antrag der Partei grundsätzlich möglich“, teilte die Parlamentsverwaltung mit.

Gegen den Zahlungsbescheid vom Februar hatte die Partei Einspruch vor dem Berliner Verwaltungsgericht erhoben. Die mündliche Verhandlung in dieser Sache findet am Freitag statt. Wird die Strafe der Bundestagsverwaltung bestätigt, könnte dies das finanzielle Aus für die Partei bedeuten, hieß es aus NPD-Kreisen. (vo)

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