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Linkspartei: Deutschland muß Entschädigung zahlen

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Linksfraktion
Will das italienische Urteil aktzeptieren: Die Linke im Bundestag. Foto: Linkspartei

BERLIN. Die Bundestagsfraktion der Linkspartei hat die Bundesregierung dazu aufgefordert, eine Klage Deutschlands gegen eine Entscheidung des italienischen Kassationsgerichts zurückzuziehen, die die Bundesrepublik zu Reparationszahlungen verpflichtet.

„Daß die Bundesregierung sich weigert, die Entscheidungen des höchsten italienischen Gerichtes anzuerkennen, müssen die überlebenden NS-Opfer als Schlag ins Gesicht empfinden“, heißt es in dem Antrag der Linkspartei.

Hintergrund ist der Rechtsstreit zwischen Deutschland und Italien um Entschädigungszahlungen an Opfer des Zweiten Weltkriegs und deren Angehörige. Während aus deutscher Sicht bereits 1961 Rechtsansprüche Italiens mit der Zahlung von 40 Milliarden Lire (rund vierzig Millionen D-Mark) hinreichend befriedigt wurden, haben italienische Militärgerichte nun die Bundesrepublik „solidarisch“ für individuelle Kriegshandlungen von Wehrmachtsangehörigen haftbar gemacht.

Deutsche Kollektivhaftung für Taten von Wehrmachtssoldaten

Beispielsweise soll der heute 86 Jahre alte ehemalige Wehrmachts-Unteroffizier Max Josef Milde als Angehöriger der Fallschirm-Panzerdivision „Hermann Göring“ bei der Partisanenbekämpfung an einem Massaker in drei Dörfern in der Provinz Arezzo beteiligt gewesen sein, bei der nach italienischen Angaben über zweihundert Menschen umgebracht wurden. Die Bundesregierung soll nun 800.000 Euro an Angehörige zahlen, wogegen diese Einspruch erhob.

Sollte sich dieses staatsrechtlich fragwürdige Urteil durchsetzen, rechnen Experten mit einer massenhaften Klagewelle gegen Deutschland. Für die Linkspartei ist dagegen die Rechtslage eindeutig: „Wenn schwerste Verbrechen nicht geahndet werden, dann gefährdet dies den Frieden, weil darin eine Ermutigung zur Begehung zukünftiger Verbrechen liegt“, heißt es im Antrag: „Deutschland belastet das Verhältnis zu Italien, wenn sie deren Staatsangehörigen die ihnen zustehende Entschädigung verweigert.“ (FA)

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