DRESDEN. Versicherungen haben in mehreren Fällen Hinterbliebenen von gefallenen Bundeswehrsoldaten die Auszahlung der Lebensversicherung verweigert. Dabei beriefen sie sich auf die sogenannte „Kriegsklausel“.
Wie die Sächsische Zeitung aus dem Bundesverteidigungsministerium erfuhr, seien bisher in 21 Fällen die Leistungen nicht ausgezahlt worden. Hier sei aber der Bund eingesprungen und habe die Ansprüche erstattet.
Anders als Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) werten die Versicherer den Afghanistaneinsatz der Bundeswehr als Kriegseinsatz. Dies liege daran, daß sich das versicherungsrechtliche Verständnis des Begriffs Krieg von der völkerrechtlichen Definition unterscheide, sagte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums auf Anfrage der Zeitung.
Volksbund fordert Änderung des Gräbergesetzes
Den Versicherungen komme es nicht darauf an, ob auch „formell Krieg geführt“ werde. In den Fällen, in denen die Versicherungen unter Berufung auf die Kriegsklausel die Auszahlung verweigern, muß der Bund nach dem Soldatenversorgungsgesetz einen „angemessenen Schadensaugleich“ erstatten.
Unterdessen hat der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge eine Änderung des Gräbergesetzes gefordert. Danach soll der Staat künftig auch alle Verpflichtungen für die Gräber von gefallenen Bundeswehrsoldaten übernehmen. Bislang war dies nur für die Gräber gefallener Soldaten aus den beiden Weltkriegen der Fall.
Eine Änderung würde unter anderem ein dauerhaftes Ruherechte bedeuten und verhindern, daß die Gräber nach 25 Jahren aufgelöst werden, falls die Familienangehörigen zu einer Pflege nicht mehr in der Lage sind.
„Wir wollen kein zweites Arlington schaffen“, sagte der Präsident des Volksbundes Reinhard Führer der Berliner Zeitung, „aber wir wollen die Soldaten ehren und daran erinnern, daß es der Bundestag ist, der sie in den Einsatz geschickt hat.“ Arlington ist der Militärfriedhof der amerikanischen Armee bei Washington. (krk)