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Gebirgsjägerprozeß: Gebirgsjägerprozeß: Staatsanwaltschaft fordert Lebenslänglich

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Gebirgsjaeger
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Gebirgsjägerprozeß
 

Gebirgsjägerprozeß: Staatsanwaltschaft fordert Lebenslänglich

Im Prozeß gegen den ehemaligen Wehrmachtsoffizier Josef S. hat die Staatsanwaltschaft am Donnerstag eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Entlastene Zeugenaussagen scheinen dabei keine Rolle zu spielen
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Edelweiß: Das Abzeichen der Gebirgstruppe Foto: Visiomedia

MÜNCHEN. Im Prozeß gegen den ehemaligen Wehrmachtsoffizier Josef S. hat die Staatsanwaltschaft am Donnerstag eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Zudem solle der Angeklagte die Prozeßkosten tragen, die mittlerweile im sechsstelligen Bereich liegen dürften.

Dem Neunzigjährigen wird vorgeworfen, als Leutnant der Gebirgsjägertruppe im Juni 1944 eine Vergeltungsaktion gegen Partisanen in der Toskana befohlen zu haben.

Staatsanwalt Hans-Joachim Lutz sagte, es gebe zwar kein schriftliches Dokument für den Befehl, er sei aber davon überzeugt, daß dieser existiert habe und S. in die Befehlskette eingebunden gewesen sei.

Zu der Aussage eines ehemaligen italienischen Partisanen, der angegeben hatte, durch sein Fernglas Soldaten mit schwarze Uniformen beobachtet zu haben, sagte Lutz: „Dieser Zeuge hat sich getäuscht.“

Urteilsverkündung für den 3. Juli geplant

Die Angaben des einzigen Überlebenden des Massakers, des damals 15 Jahre alten Gino M., widerlegte der Staatsanwalt mit den Worten, es handle sich dabei um einen Erinnerungsfehler. Gino M. hatte ausgesagt, der damals vor Ort befehlende Soldat habe eine Schirmmütze getragen.

Daß ein Offizier der Gebirgsjäger jedoch im Feld mit Schirmmütze auftrat, ist nach Ansicht von Experten eher unwahrscheinlich. Die Schirmmütze war bei der Gebirgstruppe Bestandteil der Ausgehuniform.

Die Verhandlung soll am kommenden Mittwoch mit dem Plädoyer der Verteidigung fortgesetzt werden. Das Urteil in dem seit September vergangenen Jahres andauernden Prozeß soll am 3. Juli verkündet werden. (krk)

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