BERLIN. Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP sowie den Grünen haben sich auf die wesentlichen Details bei der Änderung des Begleitgesetzes zum Lissabon-Vertrag geeinigt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil die ursprüngliche Version für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt, da Bundestag und Bundesrat „keine hinreichenden Beteiligungsrechte eingeräumt wurden“.
Nun soll festgeschrieben werden, daß das Parlament „umfassend und frühestmöglich“ informiert werden muß, zitiert die Nachrichtenagentur AFP den Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Norbert Röttgen (CDU).
Keine rechtliche Bindung
Eine Absage erteilte Röttgen der Forderung aus der Schwesterpartei CSU, wonach der Lissabon-Vertrag verbindlich nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auszulegen sei. „Das ist nicht Stand der Konsensbildung bis heute“, stellte der Fraktionsgeschäftsführer fest. Es ginge schließlich nicht, daß jedes EU-Mitglied auf seiner eigenen Interpretation beharre.
Auch mit dem neuen Entwurf werde laut Röttgen gewährleistet, daß die Bundesregierung in Brüssel „uneingeschränkt verhandlungsfähig“ sei. Daher hätten die Christsozialen nicht darauf beharrt, die Regierung durch ein Parlamentsvotum rechtlich zu binden, sagte Röttgen.
Der Bundestag will noch in dieser Legislaturperiode das Begleitgesetz in der geänderten Form beschließen, damit der Lissabon-Vertrag von deutscher Seite schon vor dem Referendum der Iren am 2. Oktober ratifiziert werden kann.
Der ehemalige CSU-Europaabgeordnete Franz Ludwig Schenk Graf von Stauffenberg hat unterdessen mit einer erneuten Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gedroht, sollten Bundesrat und Bundestag das Karlsruher Urteil nicht umfassend umsetzen. (vo)