HAMBURG. Der CDU-Europaabgeordnete Elmar Brok hat die deutsche Justiz aufgefordert, zu prüfen, ob gegen den Bischof der Pius-Bruderschaft Richard Williamson ein Europäischer Haftbefehl erlassen werden kann.
Der Bild-Zeitung sagte Brok: „Ich fordere, daß ein Europäischer Haftbefehl gegen Bischof Williamson von deutschen Staatsanwaltschaften geprüft wird.“ Es stehe mittlerweile zweifelsfrei fest, daß das Interview, in dem Williamson die Zweifel am Holocaust äußerte, auf deutschem Boden geführt worden sei.
Das Leugnen des Holocausts ist in Deutschland verboten und kann mit mehrjährigem Freiheitsentzug bestraft werden. In Großbritannien, der Heimat des Bischofs, steht dies jedoch nicht unter Strafe.
Keine Verpflichtung zur Auslieferung
Erst vergangene Woche hatte auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ebenfalls gefordert, daß Williamson seitens der EU beigekommen werden müsse.
Das Gesetz über den Europäischen Haftbefehl trat in Deutschland im August 2006 in Kraft. Danach verpflichtet sich jeder EU-Mitgliedsstaat, eine Person, die sich auf seinem Gebiet aufhält, festzunehmen, wenn ein Bündnispartner per europäischem Haftbefehl darum ersucht.
Die Vereinbarung zwingt die EU-Länder jedoch nicht, eigene Staatsbürger an andere Mitgliedsstaaten auszuliefern. (krk)