BERLIN. Die V-Leute des Verfassungsschutzes werden nicht aus der NPD abgezogen. Die Mehrheit der Abgeordneten (CDU, SPD, FDP) stimmte gestern für die Empfehlung des Innenausschusses, die die Ablehnung eines entsprechenden Antrags der Linksfraktion vorsah.
Die Abschaltung der V-Leute gilt als Grundvoraussetzung für ein neues NPD-Verbotsverfahren. Dies war 2003 vom Bundesverfassungsgericht zur Bedingung gemacht worden. Der CDU-Abgeordnete Ingo Wellenreuther sagte, man befinde sich in einem Teufelskreis.
Wolle man einen neuen Verbotsantrag stellen, müßten die V-Leute abgezogen werden. Allerdings brauche man die Informationen der Spitzel, damit der Antrag Erfolg habe.
„Der NPD den Geldhahn zudrehen”
Zwar bestehe Einigkeit darüber, daß die NPD eine „antisemitische, extremistische und rassistische Partei“ sei, die die „freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnt, die parlamentarische Demokratie beseitigen möchte und darauf aus ist, die BRD ‘abzuwickeln’“, genau diese Erkenntnisse seien aber vor allem dem Einsatz der V-Leute zu verdanken.
Seiner Ansicht nach habe ein Verbotsverfahren derzeit keine Aussicht auf Erfolg, und daher gebe es auch keine Notwendigkeit, die V-Leute abzuziehen, so Wellenreuter. Vielmehr solle man sich darauf konzentrieren, der NPD den „Geldhahn zuzudrehen“.
Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, sprach sich dagegen für einen Abzug der V-Leute und ein neuerliches Verbotsverfahren aus. Der NPD die finanzielle Grundlage zu entziehen, reiche nicht aus. Vielmehr müsse man sich fragen, wo beispielsweise Straftaten oder Anschläge durch V-Leute verhindert wurden.