DRESDEN/POTSDAM. Die Bundesländer Sachsen und Brandenburg wollen verhindern, daß Rechtsextreme als Schöffen an ordentlichen Gerichten tätig werden können. Begründet wird dies mit Medienberichten, wonach die NPD angeblich ihre Mitglieder und Sympathisanten aufgefordert habe, als Laienrichter zu kandidieren.
Wie das Politikmagazin Fakt des Mitteldeutschen Rundfunks berichtete, wolle die Partei dadurch gezielt die Rechtssprechung beeinflussen. Die Regierungen in Dresden und Potsdam wollten daher „eine Bundesratsinitiative vorantreiben, die eine konkrete Handhabe gegen rechtsextreme Schöffen liefern soll“.
Der Vorsitzende der NPD-Fraktion im sächsischen Landtag, Holger Apfel, bestätigte, daß bereits mehrfach Parteimitglieder als Schöffen kandidiert haben und zum Teil auch gewählt worden sind: „NPD-Mitglieder, die das Amt eines Schöffen innehaben, richten selbstverständlich nach Recht und Gesetz“, betonte Apfel in einer Pressemitteilung. Er wies „mit aller Entschiedenheit die Hetze“ gegen die betreffenden Laienrichter zurück.
Hohe Hürden für Ausschluß
Nach Auskunft des Vorsitzenden des sächsischen Richtervereins, Reinhard Schade, sind die Hürden für einen Ausschluß von Schöffen derzeit sehr hoch. Gründe dafür wären lediglich eine Verurteilung des Betreffenden zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe wegen einer vorsätzlichen Tat oder ein Ermittlungsverfahren zu einem Verbrechen, das zum Verlust der Fähigkeit für ein öffentliches Amt führen könne, sagte Schade der Bild-Zeitung.
In Brandenburg können Schöffen in der Regel nur aus formalen Gründen aus dem Amt scheiden, sagte ein Sprecher des Potsdamer Justizministerium auf Anfrage der JUNGEN FREIHEIT. Als Beispiel nannte er den Fortzug des ehrenamtlichen Richters aus der Gemeinde, deren Kommunalvertretung ihn gewählt hat.
Ob die Kandidaten auf ihre Verfassungstreue hin überprüft werden, liege im Ermessen der jeweiligen Kommune. Vorgeschrieben ist bisher nur eine Anfrage an die Birthler-Behörde, mit der mögliche Stasi-Verstrickungen des Bewerbers ausgeschlossen werden sollen.
Noch keine Bundesratsinitiative
Der künftige Schöffe sei jedoch nicht verpflichtet, eine eventuelle Parteimitgliedschaft offenzulegen, betonte der Ministeriumssprecher. Seiner Meinung nach lasse es sich auch nicht mit der Verfassung vereinbaren, einen Schöffen nur wegen dessen Mitgliedschaft in einer als rechtsextrem geltenden Partei aus dem Amt zu entfernen.
Wie das Brandenburger Justizministerium der JF mitteilte, bestehe in dem Land zur Zeit auch kein konkreter Handlungsbedarf, da die Schöffenwahlen bereits im vergangenen Jahr abgeschlossen worden waren. Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richter beträgt fünf Jahre.
Auch habe entgegen anderslautenden Presseberichten das Land keine Bundesratsinitiative gestartet, sondern lediglich die Frage, ob extremistisch gesinnte Personen vom Amt als Schöffe ausgeschlossen werden könnten, dem Bundesjustizministerium zur Prüfung vorgelegt. (vo)