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Wahl in Bremen ist teilweise ungültig

Wahl in Bremen ist teilweise ungültig

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Bremen
Das Bremer Rathaus Foto: Pixelio/Andreas Brandhorst

BREMEN. Die Wahl zur Bremer Bürgerschaft muß teilweise wiederholt werden. Das hat heute der Staatsgerichtshof der Hansestadt entschieden. Danach ist die Wahl im Wahlbezirk 132/2 in Bremerhaven ungültig und muß innerhalb von drei Monaten wiederholt werden.

Dem Urteil vorausgegangen war eine Beschwerde der Wählervereinigung Bürger in Wut, die bei der Bürgerschaftswahl im Mai 2007 in Bremerhaven die Fünf-Prozent-Hürde und damit den Einzug in das Bremer Landesparlament nur um eine Stimme verfehlt hatte.

Die Bürger in Wut hatten „erhebliche Verstöße“ gegen die Wahlrechtsvorschriften bei der Stimmauszählung beklagt und bereits im April eine Neuauszählung in zwei anderen Wahlbezirken des Wahlgebiets Bremerhaven erreicht, die allerdings nicht zu einer Änderung des Stimmergebnisses geführt hatte.

Mit dem Fahrrad durch die Stadt

In dem nun verhandelten Fall rügte das Gericht unter anderem, daß die Vorsteherin des betreffenden Wahllokales am Wahlabend mit den Stimmzetteln „in einer unbegleiteten Fahrt von etwa drei Kilometern mit dem Fahrrad“ in das Wahlamt gefahren sei.

Dadurch sei die Kette der nachvollziehbaren und stets unter Zeugen zu vollziehenden einzelnen Schritte der Ermittlung des Wahlergebnisses unterbrochen worden.  Dies sei ein schwerer Verstoß gegen das Transparenzgebot, urteilten die Richter. Deshalb müsse die Wahl in diesem Wahlbezirk wiederholt werden.

Der Vorsitzende der Bürger in Wut, Jan Timke, zeigte sich „sehr erfreut“ über die Entscheidung der Richter. Gegenüber der JUNGEN FREIHEIT kündigte er einen „engagierten Wahlkampf“ an. Er sei zuversichtlich, daß seine Wählervereinigung die Stimme, die zum Einzug in die Bürgerschaft fehlt, bei der Neuwahl hinzugewinnen könne.

Der Urnengang, nach dem der Wahlleiter das Ergebnis im Wahlgebiet Bremerhaven neu feststellen muß, findet voraussichtlich nach den Sommerferien statt.

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