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Verfassungsrechtler kritisiert deutsches Wahlrecht

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ARNIM
Hans Herbert von Arnim Foto: Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer

HAMBURG. Der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim hat in scharfen Worten das deutsche Parteiensystem kritisiert und das Wahlrecht als undemokratisch bezeichnet. Bundestagsabgeordnete, die vom Volk nicht erwünscht seien, könnten dennoch über die Parteien gewählt werden. „Ihr Einzug ins Parlament steht fest – lange vor dem Wahltermin“, schrieb von Arnim in der Financial Times Deutschland.

So sei beispielsweise der Bundestagswahlkampf 2005 im Wahlkreis „Hamm-Unna II“ nur ein „vordergründiges Scheingefecht“ gewesen. Obwohl im sicheren SPD-Wahlkreis der Kandidat von der SPD gewann, sei von vornherein klar gewesen, daß die Gegenkandidaten von CDU und FDP über Listenplätze ins Parlament einziehen. „Demokratisch ist das nicht.“

Erfreut zeigte sich von Arnim daher über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das Bundestagswahlrecht in Teilen für verfassungswidrig zu erklären. Der Bestsellerautor bezeichnete dabei eine fehlende Vorwahl als „schwächste Stelle“. Eine Vorwahl sei nötig, „damit in sicheren Wahlkreisen die Hochburg-Partei den Wählern nicht länger ihren Kandidaten aufzwingen kann“.

Bundestagsvizepräsident befürchtet „Entmachtung der Parteien“

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) hatte sich in der Passauer Neuen Presse jedoch entschieden gegen diesen Vorschlag gewandt, da er eine „Entmachtung der Parteien“ befürchte. Jeder Bürger könne schließlich selbst Einfluß nehmen, „indem er in eine Partei eintritt und in den Gremien mitdiskutiert“.

Dem widersprach von Arnim: Thierse zeige „eine für die politische Klasse typische Arroganz, wenn er die Bürgerrechte nur Parteimitgliedern zugestehen will“. Tatsächlich wolle diese „ihre selbst geschaffene Alleinherrschaft über den Zugang zu den Parlamenten nicht mit dem Wähler teilen“.

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