BERLIN. Das Bundesjustizministerium hat die vom baden-württembergische Bundesratsminister Wolfgang Reinhart (CDU) geplante Erweiterung des Straftatbestandes der Volksverhetzung abgelehnt. Reinhart hatte vorgeschlagen, Beschimpfungen wie „Scheiß Deutsche“ künftig als Volksverhetzung zu bestrafen.
Hintergrund für den Vorstoß des CDU-Politikers ist ein Fall aus Berlin, in dem gewalttätige ausländische Jugendliche ihre Opfer unter anderem als „Scheiß Deutsche“ beschimpft hatten. Eine Prüfung durch die Behörde hatte ergeben, daß die Äußerungen nicht den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen.
Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums verwies dagegen in der Berliner Zeitung darauf, das solche Beschimpfungen durch den Paragraphen 185 des Strafgesetzbuches als Beleidigung geahndet werden könnten. „Das geltende Strafrecht hat genügend Sanktionsmöglichkeiten“, sagte der Sprecher. Es gebe keine Strafrechtslücke.
Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz lehnte den Vorstoß ebenfalls ab. „Es gibt genügend Gesetze“, sagte er. Deshalb könne er den Sinn der Forderung nicht erkennen: „Manchmal hat man das Gefühl, sich in Absurdistan aufzuhalten.“