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NPD-Politiker wegen Billigung der Tötung Luxemburgs verurteilt

NPD-Politiker wegen Billigung der Tötung Luxemburgs verurteilt

NPD-Politiker wegen Billigung der Tötung Luxemburgs verurteilt

 

NPD-Politiker wegen Billigung der Tötung Luxemburgs verurteilt

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Denkmal für Rosa Luxemburg am Landwehrkanal in Berlin Foto: Wikipedia

BERLIN. Der Berliner Landesvorsitzende der NPD, Jörg Hähnel, ist vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro verurteilt worden.

Die zuständige Richterin sah es in der Hauptverhandlung am vergangenen Freitag als erwiesen an, daß Hähnel während einer Sitzung der  Bezirksverordnetenversammlung (BVV) von Berlin-Lichtenberg öffentlich eine Straftat gebilligt habe. Gegen einen ersten Strafbefehl von 120 Tagessätzen zu je 10 Euro hatte Hähnel Einspruch eingelegt.

Die NPD-Fraktion hatte in der BVV-Sitzung im vergangenen Dezember beantragt, einen Platz in Berlin nach Waldemar Pabst zu benennen. Pabst war 1919 Stabschef der Garde-Kavallerie Schützen-Division und in dieser Funktion für die Tötung der Kommunistenführer Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg im Januar des Jahres verantwortlich.

Politikerin der Linkspartei stellte Strafanzeige

Hähnel hatte den Antrag der NPD damit begründet, daß sich die Bundesrepublik Deutschland in der Tradition der Weimarer Republik sehe. Dies wäre aber nicht möglich, wenn „es nicht die entschlossene Tat vom 15. Januar 1919 gegeben hätte“.

Die NPD wolle mit ihrem Antrag zudem der Verklärung von Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg sowie deren Bewegung entgegentreten. Dem „bolschewistischen Terror“ sei durch die „entschlossene Tat“ Pabsts jedenfalls die Stoßkraft genommen worden.

Die Bezirksstadträtin für Kultur und Bürgerdienste, Katrin Framke (Linkspartei), hatte daraufhin Strafanzeige gegen Hähnel gestellt. Framke selbst stand in der Vergangenheit wegen ihrer Zusammenarbeit mit der „Gesellschaft zum Schutz von Bürgerrecht und Menschenwürde“, einem Zusammenschluß ehemaliger Stasi-Mitarbeiter, in der Kritik.

<---newpage---> Sachverhalt schwierig

Fraglich ist im Fall Hähnels, ob die Tötung Luxemburgs und Liebknechts eine Straftat darstellt. Hähnels Anwalt Wolfram Narath führte an, daß ein Mord an Luxemburg juristisch bislang nicht festgestellt worden sei.

Der Justizpressesprecher und Richter am Amtsgericht Tiergarten, Robert Bäuml, bestätigte gegenüber der JUNGEN FREIHEIT die Problematik des Sachverhalts. „Es ist schwierig. Über diese Frage sind wir am Freitag auch gestolpert.“ Für die öffentliche Billigung einer Straftat brauche es jedoch nicht zwingend eine Verurteilung, sondern nur die Straftat.

Die Urteilsbegründung der zuständigen Richterin liege jedoch noch nicht vor, deswegen könne er zu den Hintergründen des Urteils nichts Näheres sagen. „Spannend ist die Frage allemal“, sagte Bäuml. Auch die Höhe der Strafe sei nicht alltäglich. „Alles was über 90 Tagessätzen liegt, ist schon eine härtere Strafe.“ Insofern seien 150 Tagessätze zu je 30 Euro auf jeden Fall im oberen Drittel anzusiedeln.

Der Fall beschäftigt Historiker und Juristen seit Jahrzehnten

Die Frage einer strafrechtlichen Bewertung der Umstände, die zum Tod Luxemburgs und Liebknechts führten, beschäftigt Historiker und Juristen seit Jahrzehnten. 1962 beispielsweise bewertete ein Bulletin der Bundesregierung den Tod der beiden Kommunistenführer als standrechtliche Erschießung. Nur so habe Deutschland damals vor dem Kommunismus bewahrt werden können.

Die Witwe Liebknechts, Sophie Liebknecht, erstatte damals über den DDR-Anwalt Friedrich Karl Kaul Anzeige wegen Verherrlichung des Mordes an ihrem Ehemann und an Rosa Luxemburg. Unter anderem zeigte sie den Leiter des Presse- und Informationsdienstes der Bundesregierung, Staatssekretär Felix von Eckhardt, und den verantwortlichen Redakteur des Bulletins, Walter Nieselt, an,  ebenso auch Waldemar Pabst. Die Ermittlungen wurden jedoch eingestellt.

Hähnel kündigte mittlerweile an, er werde das Urteil anfechten.

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