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NPD-Chef Voigt wegen Volksverhetzung angeklagt

NPD-Chef Voigt wegen Volksverhetzung angeklagt

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NPD-Chef Voigt wegen Volksverhetzung angeklagt

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NPD-Logo. Mit Voigt, Beier und Schwerdt wurde gleich gegen drei Mitglieder des Bundesvorstands der Partei Anklage erhoben.

BERLIN. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat gegen den NPD-Chef Udo Voigt und zwei weitere Parteifunktionäre Anklage wegen Volksverhetzung erhoben. Das bestätigte die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Berlin, Simone Herbeth, gegenüber der JUNGEN FREIHEIT. Ob das zuständige Amtsgericht Tiergarten ein Verfahren eröffnen werde, stehe aber noch nicht fest.

Anlaß ist ein Spielplaner, den die NPD zur Fußballweltmeisterschaft 2006 herausgegeben hatte. Auf diesem stand: „Weiß – nicht nur eine Trikot-Farbe! – Für eine echte Nationalmannschaft“. Im Hintergrund war ein Fußballspieler mit der vermeintlichen Trikot-Nummer 25 abgebildet. Diese gehörte dem schwarzen Nationalspieler Patrick Owomoyela. Aufgrund einer einstweiligen Verfügung Owomoyelas wurde die Verbreitung des Planers verboten. Die Polizei durchsuchte zudem die Parteizentrale der NPD und beschlagnahmte die komplette Auflage.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft habe der WM-Planer der NPD zum Ausdruck gebracht, „daß Spieler nicht weißer Hautfarbe unwürdig sein, Deutschland als Nationalspieler zu repräsentieren“, sagte Herbeth.

Neben Voigt sind auch Klaus Beier und Frank Schwerdt angeklagt

Neben Voigt sind auch der NPD-Pressesprecher Klaus Beier sowie der ehemalige Bundesgeschäftsführer der Partei, der heute im Bundesvorstand für das „Amt Recht“ zuständig ist, Frank Schwerdt, angeklagt.
Beier geht davon aus, daß das Verfahren mit einem Freispruch endet. „Wenn wir in einem Rechtsstaat leben, müssen wir freigesprochen werden“, sagte Beier der JUNGEN FREIHEIT.

Die Anklageschrift sei vor etwa zwei Wochen bei ihnen eingegangen und trotz fast zweijähriger Ermittlungszeit relativ dünn gehalten. Beier vermutet, daß die Staatsanwaltschaft unter Zugzwang geraten sei. Im Vorfeld der WM habe man wegen der Geschichte großes Aufsehen gemacht, da könne das Verfahren jetzt schlecht einfach eingestellt werden.

Frank Schwerdt bezeichnete es gegenüber der JF als „unerhört, daß man wegen so etwas angeklagt und vor Gericht gezogen werden“ könne. Die NPD habe Owomoyela keineswegs seine Menschenrechte aberkennen wollen, wie es in der Anklageschrift heiße.

Bildvorlage war Sebastian Deisler

Die NPD lehne die multikulturelle Gesellschaft zwar ab, und dies gelte auch für die Nationalmannschaft. Das zum Ausdruck bringen zu können, müsse angesichts der verfassungsrechtlich verbürgten Meinungsfreiheit eigentlich auch möglich sein. Im konkreten Fall habe man aber nicht gewußt, daß die Trikotnummer 25 Patrick Owomoyela gehöre.

Außerdem habe die verwendete Bildvorlage den weißen Spieler Sebastian Deisler gezeigt, der aber bewußt verfremdet worden sei. An den Beinen sei aber eindeutig zu erkennen gewesen, daß es sich um einen weißen Spieler handelt. Auch deswegen glaubt Schwerdt nicht, daß sich die Staatsanwaltschaft mit ihren Argumenten in einem Verfahren vor Gericht durchsetzen wird.

Parteichef Voigt war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Er sei die Woche über verreist, hieß es auf Anfrage bei der NPD.

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