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Köhler warnt vor Verdrängung von NS-Verbrechen

Köhler warnt vor Verdrängung von NS-Verbrechen

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Köhler warnt vor Verdrängung von NS-Verbrechen

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SItz der Zentralen Stelle in Ludwigsburg Foto: Bundesarchiv

LUDWIGSBURG. Bundespräsident Horst Köhler hat anläßlich des fünfzigjährigen Bestehens der Zentralstelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen davor gewarnt, Greueltaten aus der Zeit des Nationalsozialismus zu verdrängen.

Köhler lobte gestern auf einer Festveranstaltung den sukzessiven Wandel der Ludwigsburger Institution von einer Strafverfolgungs- zu einer Forschungsstelle. Deren Akten gehen nach und nach in das Bundesarchiv über. „Daß sich das Bundesarchiv in Ludwigsburg als ‘historischer Lernort’ versteht und seine Tore für Schülerinnen und Schüler öffnet“, fand der Bundespräsident „besonders gut“.

Die Zentrale Stelle hatte am 1. Dezember 1958 die Arbeit aufgenommen. Im Laufe der fünf Jahrzehnte ihres Bestehens führte sie 7.617 Vorermittlungsverfahren gegen 100.000 Beschuldigte und leitete 17.770 Verfahren ein. Köhler sagte, daß man bei Gründung der juristischen Aufarbeitungsinstitution damit gerechnet habe, bis zum 8. Mai1965 die Arbeit abschließen zu können. Als Ergebnis einer langen Debatte wurde schließlich die Verjährung für Mord aufgehoben. Nach damaligem Recht verjährte Mord nach 20 Jahren.

„Unverzichtbar für den Staat des Grundgesetzes“

An konkreten Einzelfällen werde dort deutlich, was man aus Geschichtsbüchern zwar lernen, aber nicht begreifen könne – „das von Deutschen begangene Menschheitsverbrechen Holocaust“.

Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) äußerte die Auffassung, daß die Aufarbeitung der NS-Verbrechen auch nach mehr als 60 Jahren für den demokratischen Rechtsstaat unerläßlich sei: „Mehr noch, sie ist schlicht unverzichtbar für den Staat des Grundgesetzes.“

Die Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland, Charlotte Knobloch, warf der Justiz hingegen Versäumnisse bei der juristischen Verfolgung von NS-Verbrechen vor. Unzählige Verbrechen seien ungesühnt geblieben.

Gegenwärtig sind bei der Ermittlungsbehörde noch 24 Vorermittlungsverfahren anhängig. Zuletzt schloß die Stelle die Beweisaufnahme gegen den heute 88 Jahre alten Ukrainer John Demjanjuk ab. Dem mutmaßlichen früheren KZ-Wächter wird Beihilfe zum Mord an mindestens 29.000 Juden im Vernichtungslager Sobibór in Polen zur Last gelegt.

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