SCHWERIN. Mecklenburg-Vorpommern will mit einer Änderung des Kommunalwahlgesetzes NPD-Mitglieder daran hindern, als Bürgermeister oder Landrat zu kandidieren.
Innenminister Lorenz Caffier (CDU) gab gestern bekannt, daß die Landesregierung am Dienstag „einmütig einem Gesetzentwurf des Innenministeriums zugestimmt“ habe, der entsprechende Änderungen des Kommunalwahl- sowie des Landesverfassungsschutzgesetzes vorsieht.
Fokus auf die Verfassungstreue der Bewerber legen
Danach sollen sich die Wahlausschüsse nunmehr bei Zweifeln über die Verfassungstreue von Kandidaten von den Landräten und dem Innenminister als Rechtsaufsichtsbehörden beraten lassen können. Die Rechtsaufsichtsbehörden dürfen dazu beim Landesverfassungsschutz Auskünfte über die Bewerber einholen.
Entscheidend sei, daß die Wahlausschüsse den Fokus auf die Verfassungstreue der Bewerber legten. Durch die Informationen des Verfassungsschutzes werde es „Verfassungsfeinden erheblich erschwert, diese kommunalpolitisch wichtigen Ämter zu besetzen“, sagte Caffier.
Der Vorschlag zur Änderung des Kommunalwahlgesetz sei ein „deutliches Signal im Kampf gegen den von der NPD vertretenen Rechtsextremismus“. Zudem will Caffier seine im März 2007 begonnene Initiative „Wehrhafte Demokratie“ fortsetzen.
NPD-Politiker reichten Klage ein
Der Innenminister hatte damals in einem Erlaß bestimmt, daß Bewerber für die Wahl zu einem haupt- oder ehrenamtlichen Bürgermeister oder Landrat gegenüber den Wahlausschüssen eine verbindliche Erklärung über ihre Verfassungstreue abgeben müssen.
Aufgrund der Bestimmung waren die NPD-Landtagsabgeordneten Stefan Köster und Michael Andrejewski nicht zu den Landratswahlen im vergangenen Mai zugelassen worden. Zudem wurde unter anderem deswegen auch dem Geschäftsführer der NPD-Landtagsfraktion, Peter Marx, die Kandidatur bei der Wahl zum Schweriner Oberbürgermeister im September verwehrt. Alle drei haben wegen ihrer Nichtzulassung Klage eingereicht.