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Gericht weist Diskriminierungsklage ab

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Cato, Palmer, Exklusiv

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Logo der R+V-Versicherung: Das Unternehmen wurde vom Vorwurf der Diskriminierung freigesprochen Foto: JF

WIESBADEN. Eine türkischstämmige Frau ist mit ihrer Klage wegen angeblicher Diskriminierung weitgehend gescheitert. Die 38 Jahre alte Frau hatte der R+V Versicherung vorgeworfen, ihren Mutterschutz ausgenutzt zu haben, um ihre Stelle einem männlichen Deutschen zuzuweisen.

Nach dem Ende ihres Mutterschutzes sei sie auf einen unattraktiven Posten im Vertrieb versetzt worden, was sie auf ihre Abstammung und ihr Geschlecht zurückführte. Die Türkin forderte rund 434.000 Euro wegen des ihr entstandenen Verdienstausfalls für die Zeit bis zum Renteneintritt sowie 43.000 Euro Schmerzensgeld.

Keine Indizien für eine Diskriminierung

Das Arbeitsgericht Wiesbaden konnte jedoch weder Beweise noch Indizien für eine ethnisch bedingte Diskriminierung erkennen. Lediglich „eine Benachteiligung der Klägerin aufgrund ihrer Mutterschaft und damit wegen ihres Geschlechtes“ könne festgestellt werden.

Die Kammer verpflichtete die Versicherung zu einer Entschädigungszahlung von 10.818 Euro, was drei Bruttomonatsgehältern entspricht. Die Klägerin kündigte an, in Berufung zu gehen.

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