Anzeige
Marc Jongen, ESN Fraktion
Anzeige
ESN-Fraktion, Europa der souveränen Nationen

Eva Herman erzwingt einstweilige Verfügung

Eva Herman erzwingt einstweilige Verfügung

Eva Herman erzwingt einstweilige Verfügung

 

Eva Herman erzwingt einstweilige Verfügung

Anzeige

Unwort, Umfrage, Alternativ

Herman_01
Eva Herman Foto: ARD

KÖLN. Eva Herman hat nach eigenen Angaben vor dem Kölner Landgericht einen Sieg gegen die Deutsche Presse-Agentur (dpa) errungen. Die Agentur habe am 6. Februar einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung anerkannt, teilte Herman mit.

Künftig dürfe die dpa in ihrer Berichterstattung nicht mehr behaupten, Herman habe in der Sendung „Johannes B. Kerner“ am 9. Oktober 2007 im ZDF gesagt, „wenn man nicht über Familienwerte der Nazis reden dürfe, könne man auch nicht über die Autobahnen sprechen, die damals gebaut wurden“.

Aus Sicht des Kölner Landgerichts sei das eine verkürzte Darstellung. Die ehemalige Tagesschau-Sprecherin hatte in bezug auf den Begriff „Gleichschaltung“ wörtlich gesagt: „Natürlich ist er (der Begriff Gleichschaltung) da benutzt worden, aber es sind auch Autobahnen damals gebaut worden und wir fahren heute drauf.“ Über diesen Satz hatten sich die übrigen Gäste erregt, was dazu führte, daß Moderator Kerner Herman bat, die Sendung zu verlassen.

„Das war erst der Anfang“

Das ZDF hat sich nach einer Abmahnung von Hermans Anwälten verpflichtet, einen Teil des Jahresrückblicks 2007, in dem Herman ebenfalls verkürzte und den Sinn verändernde Aussagen zugeschrieben werden, nicht mehr zu verbreiten oder verbreiten zu lassen.

Nach dem Sieg der Fernsehmoderatorin gegen die größte deutsche Nachrichtenagentur könnten bald weitere Medien zur Rechenschaft gezogen werden. Herman: „Es wurde Zeit, daß die Wahrheit ans Licht kommt. Das war erst der Anfang. Nun geht es weiter.“ (Idea/JF)

Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag

ähnliche Themen
Hierfür wurden keine ähnlichen Themen gefunden.