BERLIN. Das Berliner Verwaltungsgericht hat mit einer einstweiligen Verfügung die Schulleitung des Diesterweg-Gymnasiums im Bezirk Wedding dazu verpflichtet, Schülern das Gebet gemäß islamischem Ritus zu ermöglichen.
Die Direktorin Brigitte Burchardt hatte vergangenen November einer Gruppe von acht Muslimen das Gebet untersagt, welches diese während der Unterrichtspause auf dem Schulflur verrichteten, nachdem dies zu Irritationen bei anderen Schülern führte. Einer der Schüler, der vierzehnjährige Yunus M., klagte daraufhin vor dem Verwaltungsgericht.
Dieses folgte nun seiner Begründung und betonte die „vorbehaltlose“ Garantie der ungestörten Religionsausübung durch das Grundgesetz. „Dem Staat ist es verwehrt, (…) von dem Betreffenden als verbindlich angesehene Glaubensgebote in Frage zu stellen“, heißt es in der Urteilsbegründung.
Zustimmung von den Kirchen
Das Gericht sah die nach Ansicht der Schulleitung drohende „Gefahr einer demonstrativen beziehungsweise werbenden Präsentation des Gebetes“ nicht gegeben. Sollte die Schule einen solchen Eindruck haben, könne sie doch entsprechende, abgetrennte Räumlichkeiten zur Verfügung stellen.
Mit Beifall wurde die Entscheidung von seiten sowohl der katholischen als auch der evangelischen Kirche begrüßt. „Wenn der Schulbetrieb nicht gestört wird, ist nichts gegen muslimische oder andere Gebete in der Schule einzuwenden“, sagte eine Sprecherin der evangelischen Kirche gegenüber dem Tagesspiegel Kritik dagegen gab es von CDU und Grünen.
Özcan Mutlu, bildungspolitischer Sprecher der Grünen, sprach von einer wachsenden Kluft zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen. „Gift für die Integration“ sei dies. Günter Piening, Integrationsbeauftragter der Stadt Berlin und Parteifreund Mutlus, sah dagegen einen „pragmatischen Korridor“, den das Gericht eröffnet habe.
Yunus M., der sich gleich von zwei Anwälten vor Gericht vertreten ließ, besuchte im betreffenden Schuljahr erstmalig das Diesterweg-Gymnasium.