BERLIN. Vergangenes Jahr haben knapp 23.000 Ausländer einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nach der Übergangsregelung des neuen Aufenthaltsgesetzes gestellt. Dies hat die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linkspartei bekannt gegeben.
Bisher wurden demnach rund 12.000 Anträge bewilligt. Nur 1.770 Personen konnten allerdings eine Erwerbstätigkeit nachweisen. Ungefähr 9.000 Antragssteller erhielten eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe, da die Sicherung ihres Lebensunterhalts durch Erwerbstätigkeit „noch nicht gesichert“ war.
Die Gesetzesnovelle ist im August vergangenen Jahres in Kraft getreten und sollte die Aufenthaltserlaubnis auf Probe regeln „nach dem Grundsatz, daß arbeiten soll, wer dazu in der Lage ist, und daß jeder sich und seine Familie nach besten Kräften möglichst selbst versorgen soll,“ wie es aus dem Bundesinneministeriums hieß. Allerdings wurde mit Blick auf die Regelung schon früh Skepsis geäußert.