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Strafanzeige gegen ZDF-Historiker Guido Knopp

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2112_Hess
Ritterkreuzträger und ehemaliger Kommandant von U 995: Hans Georg Hess
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Die DVD zur Serie „Die Wehrmacht – eine Bilanz“

BERLIN. Der Ritterkreuzträger und ehemalige U-Boot-Kommandant Hans Georg Hess hat Strafanzeige gegen den ZDF-Historiker Guido Knopp gestellt. Er wirft Knopp vor, in seiner aktuellen Fernsehdokumentation „Die Wehrmacht – eine Bilanz“ das Andenken Verstorbener zu verunglimpfen.

Aber auch die Tatbestände der Volksverhetzung und der Verleumdung könnten laut Hess erfüllt sein. Der 84jährige promovierte Jurist geht davon aus, daß „die Zuweisung der alleinigen Kriegsschuld des Deutschen Reiches und seines damaligen Volkes“ geeignet ist, „den öffentlichen Frieden zu stören“.

Den Höhepunkt stellt nach Ansicht Hess’ der dritte Teil der Sendereihe dar. In ihm werde die Wehrmacht pauschal als eine verbrecherische Organisation diskreditiert. Grund sei die einseitige bis falsche Darstellung der Partisanenbekämpfung auf den östlichen Kriegsschauplätzen, die mangelhafte Erklärung des sogenannten Kommissarbefehls sowie die Beschreibung der Behandlung von Deserteuren.

Mittlerweile teilte die zuständige Staatsanwaltschaft Mainz Hess mit, daß sie keine Veranlassung sehe, „gegen den Betroffenen strafrechtlich einzuschreiten“.

Allerdings ging die Staatsanwaltschaft in ihrem Schreiben auch nur auf den Vorwurf der Volksverhetzung ein. Es sei nicht zu erkennen, „wie Teile der Bevölkerung in ihrer Menschenwürde“ durch die Sendung angegriffen sein könnten. Auch der Inhalt der Sendung sei nicht dazu geeignet, „zum Haß gegen die Bevölkerung“ aufzustacheln, beziehungsweise zu „gewalt- oder Willkürmaßnahmen“ aufzufordern, heißt es in dem Schreiben der Staatsanwaltschaft.

<---newpage---> „Knopp kein seriöser Historiker“

Für Hess ist diese Entscheidung ein Skandal. „Guido Knopp ist dafür bekannt, daß er die damalige Zeit anders darstellt, als sie wirklich war. Das entspricht aber nicht der Vorgehensweise eines seriösen Historikers. Meiner Ansicht nach verunglimpft die Sendung eindeutig das Andenken von Verstorbenen. Zudem wird ein ganzer Bevölkerungsteil, zu dem auch ich mich zähle, die Angehörigen der damaligen Wehrmacht, verleumdet“, sagte Hess gegenüber der JUNGEN FREIHEIT.

Der Ritterkreuzträger akzeptierte den Ablehnungsbescheid der Mainzer Staatsanwaltschaft jedoch nicht. Seine Strafanzeige beschränke sich eben nicht nur auf den Vorwurf der Volksverhetzung. Er forderte daher den Oberstaatsanwalt auf, auch die anderen von ihm angebrachten Tatbestände zu berücksichtigen.

Am 21. Dezember erhielt er Nachricht von der rheinland-pfälzischen Generalstaatsanwaltschaft. Seine Beschwerde werde als „unbegründet“ zurückgewiesen.

Für Hess steht jedoch fest, wären die Vorwürfe von linker Seite gegen einen konservativen Historiker erhoben worden, hätte die Staatsanwaltschaft umgehend ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

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