NÜRNBERG. Die NPD darf als „braunes Pack“ und „Verbrecherbande“ bezeichnet werden. Dies geht aus der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Nürnberg hervor, ein Verfahren gegen den linken Liedermacher Konstantin Wecker wegen Beleidigung einzustellen. Die Äußerungen seien von dem Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, heißt es zur Begründung.
Auslöser war ein Konzert Weckers am 12. November, bei dem der Sänger das Publikum aufgefordert hatte, zu skandieren: „Die NPD ist ein braunes Pack und eine Verbrecherbande.“ Die Partei hatte daraufhin Anzeige wegen Beleidigung erstattet.
Zu den Konzertbesuchern gehörte auch der Vorsitzende der Israelitischen Kultusgemeinde Nürnberg, Arno Hamburger. Auch gegen ihn hatte die Staatsanwaltschaft schon einmal ermittelt, nachdem er die NPD als „braune Verbrecher“ bezeichnet hatte. Vor diesem Hintergrund sind nach Angaben der Staatsanwaltschaft die aktuellen Ausrufe während des Konzerts als Solidaritätsbekundung für Hamburger zu deuten.
Lob von der bayerischen Justizministerin
Wecker äußerte sich zufrieden über die Entscheidung der Staatsanwaltschaft. „Jetzt darf ich meine Behauptung also weiterhin verwenden“, sagte er gegenüber der Nachrichtenagentur ddp. Er habe aber nichts anderes erwartet. „Stellen Sie sich vor, ein jüdischer Mitbürger müßte ins Gefängnis, weil ihn die NPD anzeigt.“ Weiter sagte Wecker: „Wenn jemand das Recht hat, so etwas zu sagen, dann Hamburger.“
Auch die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) äußerte sich erfreut über den Ausgang des Ermittlungsverfahrens. „Die Entscheidung zeigt, daß unser Rechtssystem funktioniert.“ Gegenüber ddp sagte Merk weiter: „Zivilcourage und die Ausübung der Meinungsfreiheit werden nicht bestraft.“