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Mügeln: Verurteilter legt Berufung ein

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Die Pizzeria „Picobello“ in Mügeln

BERLIN. Der im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen in Mügeln gestern vom Amtsgericht Oschatz wegen Volksverhetzung zu einer Haftstrafe von acht Monaten verurteilte Mann will gegen das Urteil Berufung einlegen.

Er empfinde den Richterspruch als „unangemessen und zu hart“. Nach Angaben seines Anwalts Ulf Ihle habe der Richter seinen Mandanten zu Unrecht als Rädelsführer der Ausschreitungen vor der Pizzeria „Picobello“ gesehen. Ihle verwies zudem darauf, daß sein Mandant bislang nicht vorbestraft sei. Es sei daher nicht gerechtfertigt, daß die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden sei.

Nach Ansicht des Richters hatte der 23 Jahre alte Angeklagte bei den Tumulten am 19. August vor der Pizzeria, in die sich acht Inder zurückgezogen hatten, eine führende Rolle gespielt. Er begründete das harte Urteil mit der Gefahr der Nachahmung. „Wenn wir das durchgehen lassen, ist das eine Einladung zum Tanz“, sagte er. Die Situation in Mügeln sei aufgeheizt und von Haß erfüllt gewesen. Es habe die Gefahr eines Pogroms bestanden.

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