BERLIN. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat bislang rund 3.300 Anfragen von Bürgern bearbeitet.
Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion „Die Linke“ hervor. Demnach haben die Antidiskriminierungsstelle zwischen dem 31. Juli 2006 und dem 14. November 2007 3.347 Beratungsfragen erreicht.
Die Mehrheit der Betroffenen habe aufgrund einer möglichen Diskriminierung wegen einer Behinderung (26,6 Prozent) Kontakt mit der Antidiskriminierungsstelle aufgenommen. An zweiter Stelle stand eine Diskriminierung wegen des Geschlechts (25,5 Prozent), an dritter Stelle wegen des Alters (25,2 Prozent) der Betroffenen.
13,7 Prozent haben sich wegen einer möglichen Diskriminierung aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, 4,7 Prozent aufgrund ihrer „sexuellen Identität“ und 4,1 Prozent wegen ihrer Weltanschauung oder Religion an die Diskriminierungsstelle gewandt.
„In der telefonischen, mündlichen oder schritlichen werden bezogen auf den konkreten Einzelfall die Möglichkeiten des rechtlichen Vorgehens im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Schutz vor Benachteiligungen aufgezeigt“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.
Die Antidiskriminierungsstelle soll Bürgern bei der Durchsetzung ihrer Rechte helfen, die aus dem im vergangenen Jahr in Kraft getretenden Allgemeinen Gleichstellungsgesetz resultieren.