Berlin. Bayern will den sogenannten Gotteslästerungsparagraphen des Strafgesetzbuches verschärfen. Einen entsprechenden Antrag zur Änderung des Paragraphen 166, der die „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen“ regelt, hat der Freistaat jetzt dem Bundesrat vorgelegt. Nach der neuen Regelung läge schon dann eine Straftat vor, wenn durch die Tat das „Vertrauen in die Fortdauer des Friedenszustandes“ erschüttert wird. Zur Begründung heißt es, in der jüngsten Vergangenheit habe sich bei den Bürgern der Eindruck verfestigt, „daß Verlautbarungen, die den Glauben anderer in verwerflicher Weise herabwürdigen, faktisch ohne strafrechtliches Risiko verbreitet werden können“. Vor allem Angriffe auf christliche Bekenntnisse hätten an Schärfe und Intensität zugenommen.
- Kommentar