WIEN/BRÜSSEL. Am Mittwoch haben die EU-Innenminister über effizientere Rückführungen und Migration diskutiert. Österreichs Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) nutzte das Treffen, um die Forderung der neuen Regierung nach einem sofortigen Stopp des Familiennachzugs zu bekräftigen.
In einem Brief an die EU-Kommission begründete Karner den Vorstoß mit einer Überlastung des Bildungssystems und anderer öffentlicher Dienste durch den starken Zuzug aus Syrien und Afghanistan. Die Kapazitäten seien bereits überschritten, was langfristige Auswirkungen auf Sicherheit, Wirtschaft und Sozialstaat haben könnte.
Deshalb sei es notwendig, „dringend gebotene Schritte“ zu setzen, um den Familiennachzug für Personen mit internationalem Schutzstatus auszusetzen. EU-Migrationskommissar Magnus Brunner (ebenfalls ÖVP) kündigte an, die österreichischen Pläne genau zu prüfen. Europäisches Recht müsse eingehalten werden, doch Details wolle er mit Karner noch besprechen.
Österreich will auch Syrer abschieben
Neben dem Familiennachzug standen Rückführungen im Mittelpunkt des Treffens. Der geplante Beschluß zur Schengen-Evaluierung 2024 betont die Notwendigkeit einer besseren Koordination und effizienteren Umsetzung von Rückführungen. Laut Brunner sollen künftig mehr Verpflichtungen für ausreisepflichtige Personen gelten, mit klaren Konsequenzen bei Nichteinhaltung.
Die deutsche Innenministerin Nancy Faeser (SPD) drängte auf eine schnelle Überarbeitung der EU-Rückführungsrichtlinie. „Ein effektives Rückführungssystem ist unverzichtbar. Wer kein Aufenthaltsrecht hat, muß zurückkehren.“ Ihr österreichischer Amtskollege Karner sprach sich zudem für Abschiebungen nach Syrien aus. „Wir halten es für notwendig, daß auch dorthin wieder zwangsweise rückgeführt werden kann“, erklärte er.
Zusätzlich wurde über die schrittweise Einführung des neuen EU-Einreise-/Ausreisesystems (EES) beraten. Die polnische Ratspräsidentschaft will eine Einigung erzielen, um das System nach einer sechsmonatigen Übergangsfrist vollumfänglich einzuführen. Das EES soll Ankünfte, Abreisen und Einreiseverweigerungen von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der EU digital erfassen. (rr)