ZÜRICH. Die Stadt Zürich hat ihre Mieter unter verschärfte Beobachtung gestellt. Hintergrund ist die dramatische Wohnungsnot, die auch in der Limmatstadt herrscht: Zum 1. Juli standen gerade einmal 235 Wohnungen leer. Der tiefste Wert in der gesamten Schweiz.
Bereits 2019 hatte die Stadt eine Verordnung für ihre eigenen Wohnräume beschlossen. Demnach müssen Mieter ihren Lebensmittelpunt zwingend in Zürich haben, die Belegung muß der Größe entsprechen und zudem gilt eine Einkommensgrenze.
Eine Vier-Zimmer-Wohnung soll etwa von mindestens drei Personen bewohnt werden. Lange waren diese Regeln nur für neue Mietverhältnisse angewandt worden. Nach einer fünfjährigen Übergangsfrist zieht die Stadt nun auch bei bestehenden Mietern die Schrauben an. Derzeit gelten rund 1.100 Wohnungen unterbelegt, etwa 150 davon sogar als stark.
Raus aus der Wohnung, oder mehr Mieter rein
Wer allein lebt, wird von der Stadt schriftlich aufgefordert, entweder Mitbewohner aufzunehmen oder in eine kleinere Bleibe zu ziehen. Kündigungen sollen zwar nur als letztes Mittel erfolgen, doch Ersatzwohnraum werde auf jeden Fall angeboten. Laut Kornel Ringli von Liegenschaften Zürich können Betroffene ein Tauschformular ausfüllen und Wünsche zum Quartier oder Mietzins angeben.
Ein Gerichtsprozeß hatte die Umsetzung jahrelang verzögert. Eine Mieterin eines städtischen Sechs-Zimmer-Hauses klagte gegen die Regelungen bis vor Bundesgericht. Dieses bestätigte jedoch im vergangenen Jahr die Rechtmäßigkeit der Verordnung. Damit ist der Weg frei für die strengen Kontrollen.
In einem ersten Schritt konzentriert sich die Stadt auf die stark unterbelegten Immobilien. Erst in einem zweiten Durchgang sollen die restlichen rund 1.000 Wohnungen überprüft werden. Ab 2028 ist zusätzlich eine Einkommenskontrolle vorgesehen. Ziel ist es, wohlhabende Personen aus dem subventionierten Bestand zu verdrängen. (rr)