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„Grundlegende Normen“: Ungarn schreibt Zweigeschlechtlichkeit in die Verfassung

„Grundlegende Normen“: Ungarn schreibt Zweigeschlechtlichkeit in die Verfassung

„Grundlegende Normen“: Ungarn schreibt Zweigeschlechtlichkeit in die Verfassung

Das Foto zeigt Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán
Das Foto zeigt Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán
„Natürliche Ordnung schützen“: Viktor Orbáns Fidesz hat eine Grundgesetzänderung durchgesetzt. Foto: picture alliance / NurPhoto | Nicolas Economou
„Grundlegende Normen“
 

Ungarn schreibt Zweigeschlechtlichkeit in die Verfassung

„Entweder Mann oder Frau“: Per Zweidrittelmehrheit schreibt Ungarns Parlament die Zweigeschlechtlichkeit in die Verfassung. Zugleich wird das Bargeld im Grundgesetz verankert. Doch die Änderung lief nicht reibungslos.
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BUDAPEST. Das ungarische Parlament hat am Montag die Zweigeschlechtlichkeit im Grundgesetz des Landes verankert. Für einen entsprechenden Gesetzentwurf stimmten 140 der 199 Abgeordneten, die meisten aus der Fidesz-Partei von Ministerpräsident Viktor Orbán. 21 Abgeordnete votierten dagegen und zahlreiche nahmen nicht an der Abstimmung teil.

Konkret heißt es in der ungarischen Verfassung künftig, daß ein Mensch „entweder ein Mann oder eine Frau ist“. Zudem betont die Verfassung jetzt, daß das Recht eines Kindes auf eine „sittliche Entwicklung“ Vorrang vor allen anderen Grundrechten, außer dem Recht auf Leben, hat.

Weitere Verfassungsänderungen verabschiedet

Bereits zuvor war im ungarischen Grundgesetz festgeschrieben, daß Ungarn das Recht von Kindern auf eine Selbstidentität gewährleistet, die „ihrem Geburtsgeschlecht entspricht“. Zudem fand sich in der Verfassung schon der Satz: „Die Mutter ist eine Frau, der Vater ein Mann.“

Das Parlament hat jetzt auch noch weitere Änderungen vorgenommen. So ist im Grundgesetz künftig das Recht verankert, mit Bargeld zu bezahlen. Außerdem werden Herstellung und Konsum von Drogen verfassungsrechtlich untersagt und die Möglichkeit festgeschrieben, die ungarische Staatsbürgerschaft bei Doppelstaatlern auszusetzen.

„Ungarns Identität bewahren“

Im Vorwort des Entwurfes heißt es, in Europa und Nordamerika seien immer stärkere Trends zu beobachten, die auf eine Transformation grundlegender sozialer und kultureller Werte zielten. „Ungarns vorrangiges Ziel besteht darin, seine Identität zu bewahren.“

Weiter formuliert das Parlament: „Aufgabe des Staates ist es, den rechtlichen Schutz dieser natürlichen Ordnung zu gewährleisten und Bestrebungen zu unterbinden, die die Möglichkeit einer Änderung des Geburtsgeschlechts nahelegen. Die Festschreibung des biologischen Geschlechts gewährleistet die gesunde Entwicklung der Gesellschaft und die Aufrechterhaltung grundlegender Gesellschaftsnormen.“ Ein Verweis auf die „Schöpfungsordnung“ wurde aus dem Entwurf gestrichen.

Die Grundgesetzänderung sorgte für aufgeregte Proteste. Ungarischen Medienberichten zufolge versuchten Demonstranten, Abgeordnete der rechtskonservativen Fidesz-Partei daran zu hindern, ins Parlament zu kommen. (ser)

„Natürliche Ordnung schützen“: Viktor Orbáns Fidesz hat eine Grundgesetzänderung durchgesetzt. Foto: picture alliance / NurPhoto | Nicolas Economou
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